München (tö). Die Bundesbank hat einen Katalog von Vorschlägen vorgelegt, um die steigenden Ausgaben für die Rente zu begrenzen. Um zu verhindern, dass die Beiträge für die Rentenversicherung in Zukunft drastisch steigen und/oder mehr Geld vom Bund in die gesetzliche Alterssicherung fließt, will die Bundesbank unter anderem Rentenerhöhungen bremsen – mit einer Idee, die schon vor Jahren nicht nur in Fachkreisen diskutiert wurde. Ihr Reformkonzept haben die Bundesbanker in einer Stellungnahme der neu gebildeten Alterssicherungskommission vorgelegt. Diese Expertenkreis soll bis zum Sommer der Bundesregierung Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung präsentieren.
47 Jahre als Basis für Rentenniveau-Berechnung
Im Vorschlag der Bundesbank geht es um einen Kunstgriff bei der Berechnung des Rentenniveaus. Dazu muss man wissen: Das Rentenniveau dient als Rechengröße für die Höhe der Standardrente im Verhältnis zum Durchschnittslohn. Gerechnet wird dabei mit dem sogenannten „Standard-Rentner“ beziehungsweise „Eck-Rentner“. Diese fiktive Person arbeitet 45 Jahre, verdient dabei stets so wie der Durchschnitt aller Versicherten und zahlt entsprechend Rentenbeiträge. Heraus kommt dabei die „Standardrente“, nach Abzug von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. aber vor Abzug von Steuern. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das aber will die Bundesbank ändern, sie argumentiert dabei so: Da das reguläre Renteneintrittsalter von 65 Jahren bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird, ist auch die Berechnung des Rentenniveaus entsprechend anzupassen. Das liefe daraus hinaus, das Rentenniveau künftig auf der Basis von 47 und nicht mehr wie bisher von 45 Arbeitsjahren zu berechnen. Die finanziellen Konsequenzen für die mehr als 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen in Deutschland wären allerdings nicht unbeträchtlich.
Weniger starke Rentenerhöhungen
Woran das liegt? Zieht man mehr Arbeitsjahre und damit auch mehr Beitragsjahre für das Rentenniveau heran, würde das Rentenniveau logischerweise steigen. Mit 47 Arbeitsjahren läge es schon jetzt bei etwa 50 Prozent. Die vorerst weiter geltende gesetzliche Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent wäre also deutlich überschritten. Dies wiederum hätte jedoch zur Folge, dass Rentenerhöhungen nicht ganz so üppig ausfallen.
Dies zeigt sich zum Beispiel bei der kommenden Anpassungsrunde. Zum 1. Juli 2026 werden die Renten um 4,24 Prozent erhöht. Was aber hätte es bedeutet, wenn die Haltelinie nicht gegolten hätte? Dann würden die Renten im Sommer nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung entsprechend der Lohnentwicklung nur um 4,05 Prozent steigen, dies wären je nach Höhe der Rente wenige Euro im Monat weniger. Im Laufe von durchschnittlich 20 Rentenjahren würde sich die Einbußen durch weniger stark ausfallende Rentenerhöhungen aber zu nicht unbeträchtlichen Beträgen summieren.
Niveau-Adaptionen historisch nichts Neues
So rechnete das Bundesarbeitsministerium unlängst vor: Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent fällt zum 1. Juli 2031 eine Rente von beispielsweise 1500 Euro um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr. Die Bundesbank weist aber in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass eine Erhöhung der Beitragszeiten, die der Standardrente zugrunde liegen, nichts Neues sei. So habe sich bis Ende der 1980er Jahre die Standardrente mit 40 Beitragsjahren errechnet.
Neu ist die Idee der Bundesbank ohnehin nicht: Schon im Sommer 2016 hatte die Bundesbank vorgeschlagen, 47 statt 45 Arbeitsjahre für die Berechnung heranzuziehen. Dafür plädieren auch die Arbeitgeberverbände und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) aus. Auch Union und SPD stritten bereits 2025 in ihren damaligen Sondierungsgesprächen für die Bildung der nun regierenden Regierungskoalition über eine mögliche Neuberechnung. Damals sprach sich die Union dafür aus, die 47 Jahre perspektivisch für die Berechnung der Standardrente beziehungsweise des Rentenniveaus zu nehmen. Die SPD war strikt dagegen. Wie dies die Alterssicherungskommission sieht, wird sich voraussichtlich im Sommer zeigen.
