Berlin (hib/sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat die von der Bundesregierung geplante Stabilisierung des Rentenniveaus deutlich kritisiert. In ihrer Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses am heutigen Nachmittag verweist sie darauf, dass durch ein bis 2031 – de facto bis Mitte 2032 – fixiertes Rentenniveau von 48 Prozent für Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren die aktuelle Gesetzesformel für die jährliche Rentenanpassung „unwirksam“ werde.
Dadurch würden künftig zwar die Rentenbeitragszahler – Beschäftigte und Unternehmen – nicht stärker belastet, heißt es in dem Papier – aber den Steuerzahlern entstünden ab 2029 „dauerhaft zusätzliche Kosten“. Diese würden dem Gesetzentwurf der Regierung zufolge im Jahr 2029 „bei 3,6 Milliarden Euro liegen, 2030 bei 9,3 Milliarden Euro und 2031 bei 11,0 Milliarden Euro“. Aber auch nach Ablauf des garantierten Rentenniveaus Mitte 2032 würden die Belastungen für die Steuerzahler weiter steigen, so die Rentenversicherung – „auf 15,1 Milliarden Euro im Jahr 2040“.
Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031
Die Reform verlängert nach den Plänen der Bundesregierung die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis zum Jahr 2031, so dass dieses konstant bei 48 Prozent bleibt. Dieser Schritt soll verhindern, dass die Renten ab 2026 langsamer steigen als die Löhne und der Lebensstandard im Alter sinkt. Zudem hebt der Gesetzentwurf hervor, dass „nach der geplanten Neuregelung die Nettorenten bis Mitte 2032 der Entwicklung der Nettolöhne folgen“.
Die zusätzlichen Kosten von rund 5 Milliarden Euro sollen vollständig aus Steuermitteln gedeckt werden, so dass „die Beitragszahlenden nicht zusätzlich belastet werden“. Ein Bericht der Bundesregierung zur tatsächlichen Entwicklung der Beitragssätze und Bundeszuschüsse soll 2029 die Wirksamkeit der Maßnahme überprüfen.
Mütterrente III kommt später: Auszahlung erst 2028
Die geplante Mütterrente III für mehr als 10 Millionen Betroffene soll wegen des hohen technischen Aufwands frühestens ab 2028 ausgezahlt werden. Die Deusche Rentenversicherung begründete dies mit „erheblichem Programmieraufwand“ und betonte, dass „die Umsetzung der Mütterrente III frühestens ab 2028 erfolgen“ kann. Ansprüche für das Jahr 2027 werden deshalb rückwirkend ausgezahlt.
Für die Einführung der Mütterrente III müssen umfangreiche Anpassungen an den IT-Systemen vorgenommen werden. Der Digitalcheck der Rentenversicherung hat ergeben, dass „ein hoher Automatisierungsgrad erreichbar“ ist. Dennoch bleiben manche Prozesse – vor allem die Abrechnung mit anderen Sozialleistungsträgern – „nur mit manuellen Arbeiten“ möglich.
Mehr Sicherheit durch höhere Rücklage
Mit der Anhebung der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben würde die Liquidität der allgemeinen Rentenversicherung gestärkt und das Risiko von Zahlungslücken sinken. Allerdings wurde der Wunsch nach einem „optimierten Zahlungsrhythmus für die Bundesmittel“ in der Reform nicht berücksichtigt – damit bleibt aus Sicht der Rentenversicherung ein wichtiges Liquiditätsrisiko bestehen.
Zuschüsse: Kritik an Kürzungen
Die Deutsche Rentenversicherung begrüßt die angestrebte Vereinfachung bei der Berechnung der staatlichen Zuschüsse. Eine Vereinheitlichung der Berechnungsvorschriften aller Bundeszuschüsse, die insgesamt zu einer spürbaren Vereinfachung der Fortschreibungsregeln führen würde, sieht der Entwurf allerdings nicht vor. Die Deutsche Rentenversicherung kritisiert, dass einige Zuschüsse dauerhaft niedriger angesetzt werden sollen, was wiederum „die finanzielle Belastung der Beitragszahlenden dauerhaft erhöht“.
