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Sozialwahlen sollen künftig auch online möglich sein

Alle sechs Jahre können Versicherte des größten Rentenversicherers und der Ersatzkrankenkassen die Mitglieder der Selbstverwaltung selbst bestimmen. Künftig müssen sie das nicht mehr per Post tun.

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Sozialwahlen sollen künftig auch online möglich sein

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Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund/ Verband der Ersatzkrankenkassen (vdek)

Berlin (drv/sth). Die Sozialwahlen werden künftig digitaler. Mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ sollen alle Sozialversicherungsträger die Möglichkeit bekommen, bei den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen ihren Versicherten neben der Briefwahl ergänzend auch eine Online-Wahl anzubieten. Details sollen die Sozialversicherungsträger in ihren Satzungen eigenständig festlegen. 

Das sei “ein Meilenstein zur Weiterentwicklung demokratischer Beteiligungsprozesse und zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung”, heißt es in einer Mitteilung der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Gemeinsam kündigten sie an, nach der Verabschiedung der rechtlichen Rahmenbedingungen alle notwendigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen für die Online-Sozialwahlen auf den Weg zu bringen, um den Versicherten diese Wahloption bei den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2029 zu ermöglichen. 

Die Ersatzkassen haben ihren wahlberechtigten Mitgliedern bereits bei den Sozialwahlen im Jahr 2023 eine rechtssichere Online-Wahloption im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Modellprojektes zusätzlich zur Briefwahl angeboten. „Die dort gemachten Erfahrungen zeigen: Die Online-Wahl ist sicher, praktikabel und macht die Wahl attraktiv und zugänglich, gerade für Jüngere“, sagt Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entwickelten Sicherheitsanforderungen seien vollumfänglich erfüllt worden. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber auf den positiven Erfahrungen des Modellprojekts aufbaut und die Online-Wahl allen Sozialversicherungsträgern ermöglichen will.“

Vorbildfunktion für demokratische Wahlen insgesamt 

Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund sieht in der Initiative des Gesetzgebers einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Online-Wahlen künftig bei den Sozialwahlen möglich sein sollen“, sagt Hans-Werner Veen, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstands der DRV Bund. „Damit können wir ein zeitgemäßes, digitales Angebot schaffen, das die Möglichkeiten der Mitbestimmung der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert, die Wahlbeteiligung an der Sozialwahl fördern kann und zugleich eine Vorbildfunktion für demokratische Wahlen insgesamt hat.“

Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder der Ersatzkassen und die Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentner bei der DRV Bund bei den Sozialwahlen ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Bei der DRV Bund ist das die Vertreterversammlung, bei den Ersatzkassen sind es die Verwaltungsräte. Die Soziale Selbstverwaltung sorgt dafür, dass die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber gewahrt bleiben. Sie entscheidet mit über die Verwendung der Beitragsgelder, sie trifft zudem wesentliche Entscheidungen zu Haushaltsplänen, Satzungsleistungen und sozialpolitischen Aktivitäten. In der Rentenversicherung entscheiden die gewählten Ehrenamtlichen in den wichtigen Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation. Auch die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie mehrere Tausend ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater sind Teil der Selbstverwaltung. 

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