Frankfurt (drv). Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 liegt der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Im Vorjahr waren es 9.984 Euro beziehungsweise 19.968 Euro. Die Daten für die gesetzliche Rente müssen bei der Steuererklärung nicht mehr eingetragen werden, denn sie werden von der Rentenversicherung automatisch an das Finanzamt übermittelt. Nur wer das Ergebnis mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorher erfahren möchte, muss seine Daten eintragen. Hierbei hilft eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ (früher „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“).
Einmal beantragt wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch bis Ende Februar zugeschickt. Beim ersten Mal muss sie unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer jedoch über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, muss die Versicherungsnummer der oder des Verstorbenen angegeben werden.
