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Streit um höhere Minijob-Verdienstgrenze

Eine Arbeitsgruppe von Unions- und SPD-Politikern hat laut Medienberichten Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgelegt. DGB warnt: Politischer Unfug.

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Putzeimer mit Wischer. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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(Berlin (dpa). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt eine Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs ab. Das machte ein Sprecher des Ministeriums am Montag klar. Er reagierte damit auf Vorschläge der Union, die Anhebung der Grenze für sozialversicherungsfreie Minijobs von 450 Euro auf 600 Euro pro Monat zu erhöhen. Mit Blick auf eine koalitionsinterne Arbeitsgruppe sagte der Sprecher Heils, der Vorschlag der Union zum Bürokratieabbau liege vor und werde nun eingängig geprüft.

Die Forderung nach einer Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung sei nicht neu. Das Arbeitsministerium lehne eine solche Anhebung jedoch weiter ab. Für das Ministerium stehe der soziale Schutz von Geringverdienenden im Vordergrund. In „den vergangenen Monaten mussten viele geringfügig Beschäftigte schmerzhaft erfahren, dass sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und bei Jobverlust kein Arbeitslosengeld erhalten.“ Eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze halte das Ministerium daher weiterhin für den falschen Weg.

Hintergrund der Unionsforderung ist ein steigender Mindestlohn. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 9,35 Euro pro Stunde und soll bis Mitte 2022 schrittweise auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Wegen der festen 450-Euro-Grenze bei Minijobs reduzieren sich bei jeder Mindestlohnerhöhung die Stunden, die ein Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten darf.

Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfaktion machte deutlich, es handle sich um keine gemeinsamen Vorschläge der schwarz-roten Koalition. Die Union habe eine Reihe altbekannter Vorschläge gemacht, zum Teil fänden sich auch neue Vorschläge in dem Diskussionspapier. „Wir prüfen und diskutieren alle gemachten Vorschläge derzeit ausführlich auf Arbeitsebene und werden zeitnah eigene Vorschläge vorlegen. Ein Aufweichen von Arbeits- oder Sozialstandards wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben.“

DGB: Aufweichen der Minijobgrenze ist politischer Unfug

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: „Die Minijobgrenze aufzuweichen, ist politischer Unfug, so einen Vorschlag muss die CDU schnellstens zurücknehmen. Zentrale Lehre aus den vergangenen Monaten ist: Minijobs sind nicht krisenfest und resultieren langfristig in Mini-Renten. Wir müssen endlich Anreize dafür schaffen, mehr Minijobber in sozialversicherungspflichtige Jobs zu holen, statt den Rahmen für diese prekäre Beschäftigung auch noch auszuweiten.“ Ein gemeinsames Handeln gegen Armut und Altersarmut sehe anders aus. Linke-Fraktionsvize Susanne Ferschl sagte, Minijobs gehörten abgeschafft und nicht ausgeweitet. Sie seien nicht existenzsichernd und auch kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern allzu oft und besonders für Frauen eine Sackgasse.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, dagegen nannte eine Anhebung der Lohngrenze längst überfällig, denn seit 2013 sei die Grenze bei 450 Euro einzementiert. Es müsse eine Koppelung an den Mindestlohn geben, damit die Erhöhung des Mindestlohns nicht mit einer zwangsweisen Reduzierung von Arbeitszeit bei Minijobs einhergehe.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hatte vor wenigen Wochen eine Anhebung der Minijob-Gehaltsgrenze von 450 auf 600 Euro gefordert. „Die 450-Euro-Minijob-Grenze gibt es schon über Jahre, während der Mindestlohn immer weiter steigt“, hatte Wollseifer der „Rheinischen Post“ gesagt. Minijobber an der 450-Euro-Grenze profitierten nicht finanziell von all diesen Steigerungen, für sie verkürze sich nur mit jeder Anhebung die Arbeitszeit. Für die Arbeitgeber werde es dabei immer schwieriger, die wegfallenden Arbeitsstunden aufzufangen. Viele Minijobber wollten auf keinen Fall diese Grenze überschreiten. Das führe dazu, dass vielfach nicht mehr genügend Minijobber zu finden seien, etwa Verkäufer bei Bäckern und Metzgern.

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