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„Teilzeitarbeit muss im Rentensystem aufgewertet werden“

Forscherin: „Geschlechterblindheit“ in gesetzlichen Rentenversicherungen zwingt Frauen für die Rente in manchen EU-Ländern zum Vollzeitjob.

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Besprechung zwischen Mann und Frau im Büro mit Unterlagen. Bild: IMAGO / Westend61 / Florian Küttler

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Berlin/Frankfurt (sth). Die strikte Bindung des Rentenanspruchs an das während des Erwerbslebens erzielte Einkommen zwingt auch Frauen, die Kinder erziehen, in manchen Ländern Europas für eine ausreichende Rente zum Vollzeitjob. Solange eine „Geschlechterblindheit“ ein Teil europäischer Rentensysteme sei, bleibe deshalb die eigene Vollerwerbstätigkeit von Frauen „der Schlüssel zur Erzielung eines eigenständigen Renteneinkommens in vergleichbarer Höhe der Männer“. Das schreibt die in Oxford lebende Forscherin Carla Rowold in einer jetzt in der Fachzeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ veröffentlichten Studie. Wolle man an dieser Situation etwas ändern, müsse „Teilzeitarbeit im Rentensystem aufgewertet werden“, so Rowold.

Stark unterschiedliche Rentenhöhen zwischen den Geschlechtern könnten verhindert werden, indem Staaten „gleichberechtigte Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide, Männer und Frauen“ ermöglichten, heißt es in der Studie. Damit könnten diese Länder „das Fundament für mütterliche Vollzeit- oder zumindest Teilzeitarbeit“ legen. Der dafür erforderliche Strukturwandel in den Rentensystemen sei allerdings nur für heutige und künftige rentenversicherte Beschäftigte hilfreich, „die ihre Lebensverläufe noch anpassen können“, so Rowold. Frauen im Rentenalter, die nicht kontinuierlich hätten arbeiten können, seien dagegen weiterhin „auf umverteilende Elemente“ in der jeweiligen staatlichen Rentenversicherung angewiesen.

Für ihre Studie untersuchte die Wissenschaftlerin einerseits die mitteleuropäisch geprägten Rentensysteme in Italien und Westdeutschland, „in denen eine traditionelle, geschlechtsspezifsche Aufteilung von Arbeit gefördert wurde“. Zudem nahm sie die beiden „postsowjetischen“ Rentensysteme in Ostdeutschland und Tschechien unter die Lupe. Das Ergebnis: In Italien und den alten Bundesländern mit ihrer Förderung eines traditionellen Familien- und Erwerbsmodells sei die Rentendifferenz zwischen Frauen und Männern vergleichbar hoch, so Rowold. Dagegen falle dieser Unterschied in den „geschlechteregalitären Kontexten Ostdeutschlands und Tschechiens sehr gering“ aus.

Vor allem bezahlte Vollzeitarbeit werde durch den Wohlfahrtsstaat „über den Lebensverlauf geschätzt, geschützt und honoriert“, schreibt die Wissenschaftlerin. Gleichzeitig mache ihre Analyse deutlich, „dass Lebensverläufe, in denen Frauen ihre Fürsorgearbeit mit Teilzeiterwerbstätigkeit kombinieren, helfen können, die Rentenlücken zu verringern“. Allerdings könnten auch gleichzeitig ausgeübter Beruf und Familienarbeit die Geschlechterungleichheit nicht überwinden, „solange sie nicht vergleichbar der kontinuierlichen Vollzeitarbeit honoriert werden“. Wo Arbeitsmodelle und Rentensysteme weiter an den traditionellen Geschlechterdifferenzen festhalten, „geraten Frauen so in die Gefahr lebenslanger finanzieller Abhängigkeiten, die über den Lebensverlauf zunimmt und im Alter reproduziert wird“, so Rowolds Fazit.

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