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Versorgungsausgleich: Rentenkürzung stoppen

Wem die Rente nach einer Scheidung gekürzt wurde, kann dies oft nach dem Tod des Ex-Partners wieder rückgängig machen.

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Frau verlässt mit einem Koffer ihren Partner. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Oldenburg/Bremen (drv). Eine Versichertenrente, die wegen eines Versorgungsausgleichs gekürzt wurde, kann unter Umständen auch in voller Höhe gezahlt werden: Verstirbt der frühere Ehepartner, dessen Rentenansprüche sich durch den Versorgungsausgleich erhöht haben, kann auf Antrag die Rente des Ausgleichspflichtigen in Zukunft ungekürzt gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene nicht mehr als drei Jahre eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten hat. 

Die Anpassung der Rente ist erst ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich, weshalb auf eine schnellstmögliche Antragsstellung beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger geachtet werden sollte.

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