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Verwirrung um Rentenbeitrag für Zeitungszusteller

Verlage sollen für Austräger mit Minijob nur noch fünf statt 15 Prozent für die Rente abführen. Kompensation für Mindestlohn?

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Rentner mit Kaffeetasse beim Zeitunglesen. Bild: IMAGO / fStop Images / Jonathan Gelber

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Berlin (sth). Von der Öffentlichkeit bis zum letzten Moment nicht bemerkt, haben die Unterhändler von Union und SPD in den Koalitionsvertrag eine bemerkenswerte Sonderregelung für Zeitungszusteller eingebaut. Unter Verweis auf eine "Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte" soll demnach der Rentenbeitrag für Zeitungszusteller – die vielfach als Minijobber beschäftigt sind – rückwirkend ab 1. Januar 2018 für zunächst fünf Jahre "von 15 auf 5 Prozent abgesenkt" werden. Damit würden die ohnehin geringen Rentenansprüche der Betroffenen nochmals deutlich reduziert. Zudem müssten sie – sofern sie bereits rentenversicherungspflichtig waren und dies auch bleiben wollen – künftig 13,6 statt bisher 3,6 Prozent ihres Verdiensts aus eigener Tasche aufbringen.

Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) könnte die geplante Neuregelung mit dem jetzt auch für Zeitungszusteller geltenden gesetzlichen Mindestlohn zusammenhängen. Für die früh am Morgen arbeitenden Frauen und Männer galt bis Ende 2017 noch eine Übergangsregelung. So hatten sie im vergangenen Jahr erst Anspruch auf den früheren Mindestlohn von 8,50 Euro, bis Ende 2016 sogar nur auf einen Mindestlohn von 7,23 Euro pro Stunde. Dagegen müssen für fast alle anderen Beschäftigten bereits seit dem 1. Januar 2017 mindestens 8,84 Euro gezahlt werden. Seit dem 1. Januar 2018 erhalten nun auch die Zeitungsausträger diesen noch bis Ende des Jahres gültigen Mindestlohn.

Wie die Sonderregel in den Koalitionsvertrag geraten ist, wissen nach Angaben der FAZ selbst die Mitglieder der Koalitions-Arbeitsgruppe Soziales nicht. Sie sei "wohl über die Chefebene eingespeist" worden, in der Arbeitsgruppe sei dieses Thema nicht zur Sprache gekommen. Spekulationen zufolge hat der Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) die geplante Neuregelung an die Verhandlungsführer herangetragen. Die Verlage hatten bereits vor der Einführung des Mindestlohns vor erheblichen Kostensteigerungen gewarnt und machen sie wohl immer noch geltend. Mit der Senkung des Arbeitgeber-Anteils zur Rentenversicherung würden die höheren Stundenlöhne zumindest teilweise ausgeglichen.   


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