Ihre-Vorsorge Logo

Vorsorgepflicht für drei Millionen Selbstständige?

Aktualisierter Forschungsbericht der Bundesregierung untersucht Altersvorsorge von Unternehmern. Ergebnisse könnten Grundlage für Gesetzentwurf sein.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann im Homeoffice arbeitet an seinem Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / Steve Brookland

© Nicht definiert

Berlin/Bad Homburg (sth). Noch in diesem Jahr will Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) nach der Grundrente auch eine Altersvorsorgepflicht für nicht obligatorisch gesicherte Selbstständige durchsetzen. Von dem Gesetz, das nach den Plänen Heils wie die Grundrente möglichst noch 2021 in Kraft treten soll, wären laut einer aktualisierten Studie im Auftrag des Bundessozialministeriums (BMAS) etwa drei Millionen Unternehmer betroffen. Allerdings bleibt dem 55 Seiten starken Forschungsbericht zufolge unklar, wie armutsgefährdet Selbstständige für das Alter wirklich sind. In ihrem letzten Alterssicherungsbericht hatte die Bundesregierung vor einem erheblichen Armutsrisiko für viele Selbstständige gewarnt. Die Ergebnisse der Studie könnten in Heils Gesetzentwurf einfließen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, sie wollten "eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind". Generell sollten die Betroffenen "zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können", heißt es in dem Vertrag. Bedingung für eine private Altersvorsorge sei, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sein und "zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen" müsse, hatten die Sozialpolitiker der Regierungsparteien beschlossen.   

Zahl der ungesicherten Selbstständigen schwer abzuschätzen

Obwohl die Größenordnung der nicht obligatorisch versicherten Selbstständigen von Experten schon seit Jahren annäherungsweise bestimmt wird, finde sich ihre tatsächliche Zahl "in keiner amtlichen Statistik", stellen die für den Bericht verantwortlichen Forscher Holger Bonin, Annabelle Krause-Pilatus und Ulf Rinne vom Institute of Labor Economics (IZA) fest. Lediglich die rund 306.000 gesetzlich rentenversicherten Selbstständigen können als gesichert gelten. Insgesamt belaufe sich der geschätzte Anteil der obligatorisch versicherten Selbstständigen an allen rund vier Millionen Selbstständigen im erwerbsfähigen Alter auf 27,5 Prozent. Allerdings überzeichne dieser Wert "tendenziell den wahren Anteil" gesicherter Selbstständiger, "weil die Benennung der Kammermitglieder nicht immer eindeutig Selbstständige von abhängig Beschäftigten unterscheidet", so die Wissenschaftler.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Link zur Studie "Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland" (aktualisierter Forschungsbericht im Auftrag des Bundessozialministeriums)

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird in der Koalition heftig gestritten. Die Rentenkommission hat ihre Abschaffung vorgeschlagen; in CDU und SPD regt sich dagegen Widerstand.

Time
2 Minuten

Ob vorgezogener Ruhestand oder Regelaltersrente: Wann Versicherte in Rente gehen können und wie hoch ihre Bezüge ausfallen würden, erkennt man in der neuen Rentenauskunft nun auf einen Blick.

Time
2 Minuten

Der Grundrentenzuschlag bietet Unterstützung für Menschen mit langer Versichertenzeit und niedrigem Einkommen. Die Höhe des Zuschlags wird jedes Jahr überprüft.

Time
1 Minuten

Wer einen Angehörigen pflegt bekommt dafür unter Umständen einen Zuschlag zur Rente. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Time
4 Minuten

Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente wird derzeit heiß diskutiert – nicht aber die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Abschläge. Die Bundesbank sieht Handlungsbedarf.

Time
2 Minuten

Eltern können für die Kinderbetreuung Rentenpunkte bekommen, wenn sie im Job kürzergetreten sind. Doch die Rentenversicherung schreibt die Zeiten nicht automatisch gut.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026