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Weniger Rentenabfindungen für Witwen und Witwer

Über 4800 Hinterbliebene bekamen im Jahr 2024 nach einer erneuten Heirat keine Rente mehr - mehr als 5 Prozent weniger als im Vorjahr. Dafür erhielten sie eine Starthilfe für ihre neue Ehe.

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Aktive Senioren fahren Fahrrad. Bild: IMAGO / Westend61

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Frankfurt/Main (sth). Im Jahr 2024 haben weniger Frauen und Männer nach dem Tod ihres früheren Ehepartners oder der -partnerin wegen einer erneuten Heirat eine Rentenabfindung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten. Das geht aus aktuellen DRV-Daten hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach fielen im vergangenen Jahr genau 4838 Hinterbliebenenrenten wegen Wiederheirats weg. Das waren 289 oder 5,6 Prozent weniger als 2023. Anspruch auf eine Rentenabfindung haben Witwen und Witwer, die erneut heiraten und damit auf die ihnen bisher zustehende Hinterbliebenenrente verzichten. Die Rentenabfindung ist in diesen Fällen eine Starthilfe der Rentenversicherung für die neue Ehe. 

Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem davon ab, ob zuvor eine große oder kleine Witwen- oder Witwerrente gezahlt wurde: Bei einer großen Witwen- oder Witwerrente bekommen Versicherte grundsätzlich zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Kalendermonate als Abfindungssumme. Die Rentenzahlungen für die ersten drei Monate nach Rentenbeginn, das sogenannte Sterbevierteljahr, werden dabei nicht berücksichtigt. Wurde bei der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen angerechnet, ist der Rentenbetrag nach der Anrechnung ausschlaggebend. Die Abfindung der kleinen Witwen- oder Witwerrente wird bei einer Wiederheirat regelmäßig nur noch möglich sein, wenn diese Rente nicht bereits für 24 Kalendermonate bezogen wurde.

Und so errechnet sich die Rentenabfindung (Beispiel):

Rentner Rolf K. ist im Oktober 2021 gestorben. Seine Witwe Lea K. erhält seit November 2021 eine große Witwenrente („Sterbevierteljahr“ vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022). Lea K. heiratet im März 2023 wieder; damit endet ihre Witwenrente am 31. März 2023. In den maßgeblichen zwölf Monaten vor dem Wegfall der Rente, also vom 1. April 2022 bis 31. März 2023, erhielt Lea K. durchschnittlich 540 Euro Witwenrente (nach Einkommensanrechnung und vor Abzug von Eigenanteilen zur Kranken­ und Pflegeversicherung der Rentner). Die Abfindung beträgt das 24­-Fache dieses Durchschnittsbetrages, also 12.960 Euro (540 Euro × 24)

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