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Wie der Mindestlohn von 12 Euro die Renten erhöht

Rentenberater rechnen vor: Der Effekt ist in vielen Fäller geringer als womöglich erwartet. Teilzeitbeschäftigte können jedoch stärker profitieren.

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Rentnerpaar schaut zusammen auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

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München (tö). Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird auch die Rente von Geringverdienern verbessern – aber teilweise weniger deutlich als Betroffene dies womöglich erwarten. Darauf hat der Bundesverband der Rentenberater aufmerksam gemacht. So werde der Mindestlohn von Oktober 2022 an um fast 15 Prozent von den ab Juli vorgesehenen 10,45 Euro auf 12 Euro aufgestockt. Dieser Anstieg erhöhe die daraus resultierende Rente jedoch nur um etwa 3,5 Prozent, teilte der Verband mit. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass der neue Grundrentenzuschlag mit der Rente teilweise verrechnet wird.

Wie die Rentenberater rechnen

  • Berufstätige mit 40 Wochenstunden würden bei einem Mindestlohn von 12 Euro auf ein Gehalt von 2080 Euro brutto im Monat kommen. Das Einkommen beläuft sich damit auf etwa 60 Prozent des sogenannten Durchschnittsentgelts aller Versicherten.
  • Geht man nun davon aus, dass der Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung auch in Zukunft etwa 60 Prozent des Durchschnittsentgelts beträgt, kämen Beschäftigte mit dem neuen Mindestlohn nach 45 Beitragsjahren auf eine Monatsrente von 1131 Euro (mit heutigem Rentenwert). Darin enthalten wäre ein Grundrentenzuschlag von 213 Euro.
  • Nach Abzug von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung blieben als Rente derzeit ziemlich genau 1000 Euro im Monat übrig.
Zum Vergleich: Die entsprechende Rente bei einem Mindestlohn von 10,45 Euro würde sich nach Abzug der Sozialabgaben auf 966 Euro belaufen – unterm Strich kommt also ein Plus von 3,5 Prozent heraus und nicht mehr fast 15 Prozent wie beim Mindestlohn.

„Kannibalisierungseffekt“ durch Grundrente

Das Missverhältnis ist laut dem Rentenberaterverband auf die 2021 eingeführten Grundrente zurückzuführen. Etwa drei Viertel einer höheren Rente aufgrund des Mindestlohnanstiegs gingen durch den dann niedrigeren Grundrentenzuschlag verloren.

Noch größer wäre dieser „Kannibalisierungseffekt“, wenn weniger als 45 Beitragsjahre zugrunde gelegt würden. Gerade dies ist allerdings oft der Fall, weil viele Arbeitnehmer es gerade in körperlich anstrengenden Berufen gar nicht schaffen, 45 Jahre ununterbrochen beschäftigt zu sein. Hinzu kommt: Die Rechnung stimmt nur dann, wenn sich auch der Mindestlohn über 45 Jahre genauso positiv fortentwickelt wie das Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten.

Gewinn für Teilzeitbeschäftigte

Deutlich positiver fällt die Rentenrechnung bei Teilzeitbeschäftigen aus, die etwas mehr als 20 Stunden die Woche für 12 Euro arbeiten. Hier rechnet der Verband vor: Wer zum Beispiel 22,5 Wochenstunden für 12 Euro statt 10,45 Euro arbeitet, würde seine daraus nach 35 Beitragsjahren resultierende Rente einschließlich Grundrentenzuschlag von 350 auf 753 Euro brutto im Monat sogar mehr als verdoppeln, obwohl der zugrundeliegende Stundenlohn sich nur um knapp 15 Prozent erhöht hat.

Nicht berücksichtigt sind bei dieser Rechnung allerdings mögliche Abschläge bei der Rente, sofern diese vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden würde.

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