Wiesbaden (dpa/destatis). Deutschland zählt in der EU zu den Ländern mit einem vergleichsweise hohen gesetzlichen Mindestlohn. Die seit Jahresanfang geltenden 9,82 Euro pro Stunde entsprechen bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1621 Euro brutto im Monat, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Der Mindestlohn beträgt damit gegenwärtig 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes (Median) aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Höhere Mindestlöhne werden demnach in Luxemburg (2257 Euro), Irland (1775 Euro), den Niederlanden (1725 Euro) und Belgien (1658 Euro) gezahlt. Frankreich liegt mit 1603 Euro darunter.
In osteuropäischen EU-Staaten sind die Mindestlöhne mit weniger als 750 Euro brutto im Monat der Behörde zufolge deutlich geringer. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten dort im Schnitt auch niedriger. Sechs der 27 EU-Staaten, darunter den Angaben zufolge einige mit überdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies sind Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.
Osteuropäische Staaten holen auf
In 19 der 21 EU-Staaten mit Mindestlohn liegt die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2022 höher als im Vorjahreszeitraum. Neben Deutschland stieg er vor allem in den osteuropäischen Staaten relativ deutlich. In Ungarn liegt der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 rund 22 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. In Litauen beträgt das Plus 14 Prozent, in Tschechien 13 Prozent. Damit holen die osteuropäischen Staaten langsam auf. Die Unterschiede innerhalb der EU bleiben aber deutlich.
Um die Höhe des Mindestlohns EU-weit vergleichen zu können, wurden Mindestlöhne auf Stundenbasis auf einen durchschnittlichen Monat hochgerechnet. Für Deutschland wurden dabei für eine Vollzeitkraft 38 Wochenstunden und eine durchschnittliche Wochenanzahl von 4,345 Wochen pro Monat unterstellt. Die Wochenstunden fallen derzeit wegen des coronabedingten Einsatzes von Kurzarbeit in Deutschland unterdurchschnittlich aus.
Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg gebracht. Damit steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Oktober in einem außerplanmäßigen Schritt auf 12 Euro. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren.