München (tö). Viele Rentner und Rentnerinnen haben Anspruch auf die staatliche Grundsicherung, beantragen sie aber nicht – auch aus Angst, der Staat stelle gezahlte Leistungen bei den Kindern oder anderen Angehörigen in Rechnung. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) heißt es dazu: Wer die Grundsicherung beantrage, „braucht nicht zu befürchten, dass der Staat sich das gezahlte Geld von den Angehörigen zurückholt“. Über weitere Details informiert die DRV in ihrer neu aufgelegten Broschüre „Die Grundsicherung – Hilfe für Rentner“. In dem Informationsheft steht unter anderem, wie man die Grundsicherung in Anspruch nehmen kann und wie sich deren Höhe errechnet.
Einkommen der Kinder oder Eltern wird nicht herangezogen
Grundsätzlich gilt dabei: Reichen die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, kann man die Grundsicherung beantragen. Eine Voraussetzung: Man muss in Deutschland wohnen. Anders als viele Senioren und Seniorinnen befürchten, wird bei der Grundsicherung in der Regel nicht auf das Einkommen der eigenen Kinder oder Eltern zurückgegriffen. „Erst bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr kommt es dazu“, heißt es in der Broschüre. Als weitere einfache Faustregel nennt die DRV „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.101 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Ebenfalls gut zu wissen: „Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente erhalten. Sie müssen allerdings die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben.“
DRV-Broschüre informiert über Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung
In dem Informationsheft finden sich weitere Tipps zum Thema Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung, zur Höhe der Auszahlungen, zum sogenannten Mehrbedarf, zur Frage, was vom eigenen Einkommen angerechnet wird, und zu den Kosten, die zusätzlich für die Unterkunft erstattet werden. In der Broschüre steht aber auch der Satz: „Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzusorgen.“
Tipp: Die Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“ können Sie herunterladen oder bestellen. Auch der Postversand ist kostenlos.
