Berlin/Frankfurt am Main (sth). Nach einem deutlichen Rückgang in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts sind in den vergangenen Jahren wieder spürbar mehr Beschäftigte nach Altersteilzeitarbeit in Rente gegangen. Nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die ihre-vorsorge.de vorliegen, kletterte die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Regelfall in der ersten Hälfte ihrer letzten Berufsjahre vor der Rente noch Vollzeit arbeiteten und in der zweiten Hälfte de facto bereits in den Ruhestand wechselten, zwischen 2016 und Ende 2023 um rund 50.500 auf rund 284.000.
Das war ein Anstieg um 21,6 Prozent - mehr als ein Fünftel. “Ein Hintergrund des leichten Wiederanstiegs könnte sein, dass nach und nach die geburtenstarken Jahrgänge nachkommen, wodurch sich eine höhere Zahl potenzieller Nutzer*innen der Altersteilzeit ergibt”, erklärt das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen den ansteigenden Trend.
Etwa 189.000 der zuletzt in Altersteilzeit Beschäftigten, fast exakt zwei Drittel aller Fälle, waren den DRV-Zahlen zufolge Männer. Von den Frauen, die mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag vereinbart haben, standen demnach vor der Rente noch rund 95.000 in einem Beschäftigungsverhältnis, in dem die Arbeitszeit bereits um die Hälfte reduziert ist. Im Regelfall gehen die Betroffenen anschließend über die „Altersrente für langjährig Beschäftigte“ oder die „Altersrente für besonders langjährig Beschäftigte“ in den Ruhestand, da die frühere “Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit” für nach 1951 geborene Arbeitnehmer nicht mehr zugänglich ist.
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, sollte sich am besten vorher mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Verbindung setzen, empfehlen die gesetzlichen Rentenversicherer. Bevor Beschäftigte einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt. In den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die Voraussetzungen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren gehört, erfüllen. Sollten diese Bedingungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann.
