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Wirtschaftsweise für Abschaffung der Rente nach 45 Versicherungsjahren

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fordert, Deutschland solle das Rentenalter regelgebunden erhöhen.

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Ökonomin Prof. Monika Schnitzer, Mitglied des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (Bild: Sachverständigenrat)

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Berlin (dpa). Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat ihre Forderung, das Rentenalter zu erhöhen und die Rente mit 63 abzuschaffen, bekräftigt. „Deutschland sollte das Rentenalter regelgebunden erhöhen – zwei Drittel der zusätzlichen Lebenszeit gehen in Arbeit und ein Drittel in Ruhestand. Die neue Regierung sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren (Rente mit 63) abschaffen“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“. Sie helfe den Falschen. „Stark belastete Arbeitnehmer wie Dachdecker oder Krankenschwestern erreichen oft gar keine 45 Beitragsjahre.“

Zudem warnte Monika Schnitzer vor den Rentenplänen der SPD. „Die SPD betont immer, sie wolle die Renten stabil halten. Tatsächlich will sie aber den Rentenanstieg stabil halten. Das aber ist in einer alternden Gesellschaft nicht zu bezahlen. Der Rentenbeitrag wird dann von jetzt 18,6 Prozent auf über 21 Prozent im Jahr 2035 und auf über 26 Prozent im Jahr 2060 steigen.“ Die Münchener Ökonomin mahnt: „Schon jetzt liegen die Sozialbeiträge insgesamt bei 41 Prozent, sie müssen runter.“

Schnitzer für höhere Erbschaftsteuer

Schnitzer hat zudem die Ausweitung der Erbschaftsteuer gefordert. „Der Staat sollte das Vererben von Unternehmen substanziell in die Erbschaftsteuer einbeziehen. Es ist ökonomisch nicht einzusehen, dass diese Form der Weitergabe von Vermögen von der Besteuerung ausgeschlossen bleibt“, sagte sie. „Auch Firmenerben sollten Erbschaftsteuer zahlen, das wäre nur fair. Bislang sind sie befreit, wenn sie Jobs erhalten. Das aber behindert ihre Handlungsfreiheit, effizienter zu werden.“ 

Die Münchener Ökonomin sieht auch keine Probleme bei der Bezahlung der Steuer: „Das Argument mit dem Mangel an liquiden Mittel zur Zahlung der Steuerschuld zieht nicht. Die Steuerschuld kann durch andere Vermögenswerte der Erben oder durch Finanzierung über den Kapitalmarkt beglichen werden. Es gibt ja auch die Möglichkeit, die Steuerschuld zu stunden. Die empirische Evidenz aus anderen Ländern gibt keine Hinweise darauf, dass durch Erbschaftsteuern das Insolvenzrisiko eines Unternehmens steigt.“


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