Ihre-Vorsorge Logo

Zwei Drittel aller Rentenzahlungen waren 2022 steuerpflichtig

Statistisches Bundesamt: Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenzahlungen stieg seit 2015 um 11 Prozentpunkte.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

© Nicht definiert

Wiesbaden (dpa/sth). 22 Millionen Menschen in Deutschland haben im vergangenen Jahr gesetzliche, betriebliche oder private Renten bezogen - in einer Gesamthöhe von rund 363 Milliarden Euro. Das waren knapp 0,5 Prozent oder 106.000 Rentnerinnen und Rentner mehr als 2021, teilte jetzt das Statistische Bundesamt mit. Die Summe der gezahlten Renten sei in diesem Zeitraum um 3,9 Prozent oder 13,6 Milliarden Euro gestiegen.

Rund zwei Drittel der Rentenzahlungen seien 2022 einkommenssteuerpflichtig gewesen, so die amtlichen Statistiker. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenzahlungen seit 2015 sei damit um 11 Prozentpunkte gestiegen. Allerdings lag der steuerpflichtige Teil der Renten nach Angaben der Behörde bei vielen nach den relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen, blieben viele Renten steuerfrei.

2019 zahlten 37 Prozent der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer

Wie viele Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2022 Einkommensteuer gezahlt haben, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen laut Statistischem Bundesamt für das Jahr 2019 vor. Demnach mussten im Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie 37 Prozent oder 8,05 Millionen der insgesamt 21,6 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2018 sei der Anteil um 3,1 Prozentpunkte oder etwa 709.000 Personen gestiegen, heißt es. 

Bei knapp 84 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen den Statistikern zufolge neben den Renten noch andere Einkünfte wie beispielsweise Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden. 

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
1 Minuten

Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert sie bei erneuter Heirat – erhält aber eine Abfindung. Endet die zweite Ehe, kann die alte Rente wieder gezahlt werden.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten

Freiwillige Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen die spätere Rente erhöhen. Dabei können Versicherte selbst bestimmen, wie viel sie nachzahlen wollen.

Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben – nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschten E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer neuen Betrugsmasche warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026