Ihre-Vorsorge Logo

ALG 2: Vereinfachter Zugang ohne Vermögensprüfung verlängert

Die Arbeitsagentur verlängert die Antragsfrist für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung auf den 30. September.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau sitzt mit einem Tablet-Computer auf den Stufen einer Treppe und betrachtet den Bildschirm.

© Nicht definiert

Berlin (iv). Arbeitssuchende profitieren nun länger vom einfacheren Zugang zur Grundsicherung. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen, die Antragsfrist um drei Monate auf den 30. September zu verlängern.

Wer bis dahin einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, kommt für die ersten sechs Monate um eine Vermögensprüfung herum. Voraussetzung ist eine einfache Erklärung, dass kein „erhebliches“ Vermögen vorhanden ist. Im Antragsformular findet sich dazu eine entsprechende Frage, die mit „Nein“ zu beantworten ist.

Grenzwerte für „erhebliches“ Vermögen

Erheblich ist laut Bundesagentur für Arbeit „sofort für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen über 60.000 Euro sowie über 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Beispiele: Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien, Lebensversicherungen.“ Bei einer vierköpfigen Familie gelten damit Rücklagen bis zu 150.000 Euro noch nicht als „erheblich“.

Vereinfachter Zugang zu ALG 2 seit 1. März

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung war als einer der ersten Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des Sozialschutzpakets beschlossen worden, um die Härten der Corona-Krise abzufedern. Die Regelung galt zunächst für Anträge rückwirkend vom 1. März bis 30. Juni 2020.

Weitere Informationen

www.arbeitsagentur.de
Arbeitsagentur: FAQ Corona-Grundsicherung

Kinderbonus und Steuersenkung: Konjunkturpaket im Überblick
Nachrichten-Beitrag auf Ihre Vorsorge

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026