Ihre-Vorsorge Logo

Angst vor der Probezeit? Wichtige Regeln erklärt

Viele empfinden die Probezeit als eine stressige Phase – und setzen sich selbst stark unter Druck. Wer wichtige rechtliche Regeln kennt, kann Unsicherheiten aus dem Weg räumen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann sitzt auf Schreibtisch von Frau in Großraumbüro. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Saarbrücken (dpa/tmn). Der Start in einen neuen Job ist oft mit Freude verbunden, gleichzeitig sorgt die Probezeit für Unsicherheit und viel Druck. Wer diese Regelungen kennt, kann die Phase selbstbewusster angehen. 

Wichtig vorneweg: Die Probezeit dient Arbeitnehmern und Arbeitgebern dazu, festzustellen, ob die Zusammenarbeit funktioniert und im Zweifelsfall das Arbeitsverhältnis mit einer kurzen Kündigungsfrist von in der Regel zwei Wochen wieder zu beenden. Eine Probezeit gilt aber nicht automatisch, wie Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes erklärt. Sie muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Probezeit und Wartezeit: Diesen Unterschied sollten Sie kennen

Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht hat im Übrigen auch keinen Einfluss auf den Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz tritt grundsätzlich erst nach sechs Monaten ein. Diese sechs Monate gelten als sogenannte Wartezeit, in der eine Kündigung grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes möglich ist.

Die Probezeit und die Wartezeit überschneiden sich also zeitlich häufig, sind jedoch rechtlich voneinander zu trennen. Die Probezeit dient lediglich der Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats).

Manchmal stellt sich die Frage, ob die Probezeit verlängert werden kann. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit maximal sechs Monate betragen. Eine Verlängerung ist laut der Arbeitskammer des Saarlandes grundsätzlich nicht vorgesehen. 

Sollte jedoch beispielsweise aufgrund längerer Krankheit eine Verlängerung notwendig sein, kann dies nur auf Grundlage einer beidseitigen Vereinbarung geschehen. Zu beachten ist, dass der Kündigungsschutz nach sechs Monaten dennoch eintritt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine einvernehmliche Verlängerung der Probezeit wirkt sich also lediglich auf die verkürzte Kündigungsfrist aus, nicht auf die Frage des Kündigungsschutzes.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beleuchten, wer von den „erwerbsfähigen“ Menschen über viele Jahre auf Hilfe angewiesen ist. Was helfen könnte, ist teilweise umstritten.

Time
2 Minuten

Die Frage nach dem Kinderwunsch ist der No-Go-Klassiker im Bewerbungsgespräch. Welche Fragen außerdem unzulässig sind – und wie man am besten damit umgeht.

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Time
1 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) will, dass die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten bleibt. Ansonsten könnte für pflegende Angehörige faktisch eine Kürzung bevorstehen.

Time
5 Minuten

Wer verspricht Landarzt zu werden, bekam leichter einen Studienplatz. Doch gegen die Quotenregelung gibt es zahlreiche Klagen. Erstmals hat ein Gericht nun einige grundsätzliche Fragen klargestellt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026