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Arbeitslosenversicherung als Selbstständiger

Eine Arbeitslosenversicherung als Absicherung für den Fall, dass das Projekt „Selbstständigkeit“ scheitert, wird von relativ wenigen genutzt.

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Junge Frau arbeitet in Cafeteria an ihrem Tablet. Bild: IMAGO / Westend61

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Nürnberg (dpa/tmn). Die Arbeitslosenversicherung kann eine Absicherung für den Fall sein, dass das Projekt „Selbstständigkeit“ scheitert. Wer die Versicherung abschließen möchte, muss in den letzten zwei Jahren vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein.

Darauf weist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer aktuellen Analyse zum Thema hin. Entsprechendes gilt, wenn der Selbstständige unmittelbar vor Beginn seiner Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung hatte.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Drei weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Es darf zudem keine anderweitige Versicherungspflicht, etwa durch eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, und auch keine Versicherungsfreiheit, etwa durch Erreichen der Regelaltersgrenze der Rentenversicherung, bestehen.

Nur wenige Selbstständige versichern sich gegen Arbeitslosigkeit

Laut IAB nutzen nur relativ wenige Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. In den vergangenen Jahren ist die Zahl zudem von 145.000 versicherten Selbstständigen 2013 auf 81.000 im Jahr 2017 gesunken.

Weitere Informationen

doku.iab.de
Zum Beitrag des IAB (PDF, siehe Seite 3)

www.iab.de
Zur Presseinformation des IAB

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