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Arbeitsstart auch ohne Schriftvertrag möglich

Arbeitgeber sind aber gesetzlich verpflichtet, die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats schriftlich festzuhalten.

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Hände mit Stift zeigen auf Dokumente, Besprechung im Büro Finanzanalyse. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Leipzig (dpa/tmn). Das Probearbeiten hat gut geklappt, das Vorstellungsgespräch lief zu aller Zufriedenheit, der Chef und sein künftiger Angestellter besiegeln das Arbeitsverhältnis mit einem Handschlag – das kommt besonders in kleinen Unternehmen durchaus mal vor. Der Arbeitsvertrag ist da vermeintlich nur unnötig verschwendetes Papier. Doch dürfen Arbeitnehmer überhaupt ohne Arbeitsvertrag arbeiten? Welche Regelungen gibt es im Gesetz dazu?

"Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch mündlich vereinbart werden", sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf einen Arbeitsvertrag verzichten, hat das vorerst keine rechtlichen Folgen. "Der Arbeitgeber ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten. Und zwar spätestens einen Monat, nachdem man einen neuen Job angetreten hat", sagt Gross.

Diese Schutzregelung für den Arbeitnehmer ist im Nachweisgesetz geregelt. Sie sieht außerdem vor, dass diese Niederschrift vom Arbeitgeber unterzeichnet und an den Arbeitnehmer ausgehändigt wird. So können Angestellte belegen, welche Vereinbarungen sie und ihr Arbeitgeber getroffen haben - etwa ob der Angestellte Vollzeit beschäftigt ist oder wie viele Urlaubstage ihm zustehen.

Wer als Arbeitnehmer nur einen mündlich vereinbarten Arbeitsvertrag hat, geht also ein Risiko ein. Forderungen muss er im Streitfall anderweitig nachweisen - das kann unter Umständen schwierig sein. "Gerade zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - in den ersten sechs Monaten - sind Arbeitnehmer hier nicht vor einer Kündigung geschützt", sagt Gross.


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