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Azubis: Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe prüfen

Wer für die neue Lehrstelle umziehen muss, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf eine Berufsbildungsbeihilfe besteht. Das geht sogar Online.

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Jugendliche sitzt an einem runden Tisch im Gespräch mit einem Mann, auf dem Tisch liegt ein Dokument.

© Nicht definiert

München (dpa/tmn). Einige Ausbildungen können Azubis nicht überall absolvieren. Vielleicht ist der neue Betrieb zu weit vom Wohnort entfernt, um bei den Eltern wohnen zu bleiben. Neben dem Start in die Ausbildung, müssen Azubis dann den neuen Alltag in der ersten eigenen Wohnung meistern.

Unterstützung für Azubis mit eigener Wohnung

„Auszubildende, die für ihre neue Lehrstellen umziehen, sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben“, rät Sabrina Schittel vom Azubi-Beratungsbüro Azuro in München. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zum Beispiel Zuschüsse für Miete, für Fahrten zur Arbeit oder nach Hause zur Familie bekommen.

Vorher schauen, ob man sich den Wohnort leisten kann

Wichtig sei, sich aber schon vor der Ausbildung Gedanken zu machen, empfiehlt Schittel. Häufig sei das Leben in einer eigenen Wohnung teurer als sich Auszubildende das vorgestellt haben. „Gerade in Städten wie etwa München muss ich vorher genau gucken, ob ich mir das leisten kann“, sagt sie. Angehende Azubis sollten prüfen, ob es neben der BAB möglicherweise auch von anderer Seite finanzielle Hilfe gibt – oft würde der Betrieb etwa Unterstützung für die Fahrtkosten anbieten.

Mit dem BAB-Rechner Anspruch online prüfen

Ob jemand Anspruch auf BAB hat und wie hoch der Zuschuss voraussichtlich ausfällt, können Interessierte mit Hilfe des BAB-Rechners unter www.babrechner.arbeitsagentur.de ermitteln.

Weitere Informationen

www.arbeitsagentur.de
Infos zur BAB bei der Bundesagentur

babrechner.arbeitsagentur.de
BAB-Rechner

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