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Bei Vorbereitungen für Kitafeier unfallversichert

Wurden die Tätigkeiten ausdrücklich von den Erziehern auf die Eltern übertragen, sind diese dabei gesetzlich unfallversichert.

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Erzieherin in Kita schaut mit kleinen Kindern ein Bilderbuch auf dem Boden an. Bild: IMAGO / Cavan Images / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Baum schmücken, Tisch decken, Kinder betreuen: Manche Aufgaben bei der Weihnachtsfeier in der Kita übernehmen Eltern. Wurden die Tätigkeiten ausdrücklich von den Erziehern auf die Eltern übertragen, sind diese dabei gesetzlich unfallversichert.

Das gilt auch für den Hin- und Rückweg zur Kita, wie die Unfallkasse Berlin erläutert. Der Schutz besteht automatisch – bei der Unfallversicherung anmelden müssen sich die Helfer nicht. Es ist allerdings sinnvoll, das Übertragen der Aufgaben schriftlich festzuhalten. So haben Eltern im Zweifel einen Nachweis.

Bereiten Eltern zu Hause die Feier vor und backen etwa einen Kuchen, fällt dies nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


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