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Beim Gehalt falsch eingruppiert: Was kann ich tun?

Wer arbeitet, möchte dafür fair bezahlt werden. Ein Tarifvertrag kann hier für einheitliche Bedingungen sorgen. Doch was, wenn Beschäftigte in der falschen Gehaltsgruppe eingestuft werden?

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Euromünzen auf einer Gehaltsabrechnung (Bild: IMAGO / Panthermedia)

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Köln (dpa/tmn). In vielen Unternehmen legt eine Gehaltseinstufung fest, wie viel Beschäftigte verdienen. Sie ordnet eine Position einer bestimmten Entgelt- oder Gehaltsgruppe zu – je nach Aufgaben, Qualifikation und Berufserfahrung. Grundlage ist oft ein Tarifvertrag. Doch was ist, wenn man den Eindruck hat: Die eigene Tätigkeit passt eigentlich nicht zur Gehaltsstufe, in die man eingruppiert wurde? Etwa, weil bestimmte berufliche Stationen nicht anerkannt oder Qualifikationen nicht berücksichtigt wurden. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, um die Eingruppierung prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen?

“Sofern ein solcher vorhanden ist, kann man sich bei dem Betriebsrat beschweren”, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Betriebsrat gilt generell als ein guter Ansprechpartner bei Anliegen von Arbeitnehmern und trägt die Bedenken an den Arbeitgeber. Zusätzlich dazu muss der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz bei Eingruppierungen und Umgruppierungen einbezogen werden.

Ein alternativer Weg führt unter Umständen ins Gericht. So kann man die Eingruppierung entweder durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder durch die zuständige Gewerkschaft prüfen lassen, so Oberthür. Wenn die Einstufung als falsch anerkannt wird, kann man sie gerichtlich geltend machen und sich dann in die richtige Gehaltseinstufung einklagen.


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