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Brückentag darf nicht einfach angeordnet werden

Nur bei „dringenden betrieblichen Gründen“ darf der Arbeitgeber verlangen, dass an einem Brückentag Urlaub genommen werden muss.

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Ein Anwalt trägt Aktenordner vor einem Bücherregal. Bild: IMAGO / Panthermedia

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