Soziales
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Brückentag darf nicht einfach angeordnet werden
Von Deutsche Presseagentur – Themendienst · 17. Juni 2019
Nur bei „dringenden betrieblichen Gründen“ darf der Arbeitgeber verlangen, dass an einem Brückentag Urlaub genommen werden muss.
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Veröffentlicht
17. Juni 2019
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