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CDU will Bürgergeld radikal umbauen

Die Union will das von der Ampel 2023 als Hartz-IV-Nachfolger eingeführte Bürgergeld nach der Bundestagswahl 2025 mit einem eigenen Konzept ablösen. Es gibt Zustimmung aber auch scharfe Kritik.

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Website der Agentur für Arbeit mit Online-Antrag für Bürgergeld (Bild: IMAGO/Political-Moments)

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Berlin (dpa). Die CDU will das Unterstützungssystem des Bürgergelds nach einem Sieg bei der Bundestagswahl 2025 radikal umbauen und verbindlichere Anforderungen und Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher einführen. “Wir werden ein gerechtes System schaffen, indem wir vor allen Dingen für die Menschen da sind, die Hilfe bedürfen”, kündigte Generalsekretär Carsten Linnemann am Montag an. Zuvor hatte der CDU-Vorstand einstimmig ein Konzept zum Umbau des Bürgergelds zu einer “Neuen Grundsicherung” beschlossen. Während SPD, Grüne, Linkspartei, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Arbeiterwohlfahrt das CDU-Konzept ablehnten, kam Beifall von der Schwesterpartei CSU.

Linnemann sagte, nach den Plänen seiner Partei müssten Menschen, die arbeiten können, auch arbeiten gehen, “ansonsten entfallen Sozialleistungen”. Dies sei gesunder Menschenverstand und “CDU-pur”. Das Konzept werde zu den zentralen Positionen der CDU im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 gehören. Es gebe Berechnungen, nach denen es eine Steuerersparnis von etwa drei Milliarden Euro geben könne, wenn 100.000 Menschen aus dem Bürgergeld in Arbeit kommen würden.

CDU: Sanktionen schneller und einfacher durchsetzen   

Die CDU will Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen. Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine “ihm zumutbare Arbeit ab (”Totalverweigerer"), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", heißt es im Beschluss. “Der Name ”Bürgergeld" führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens."  

Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 das System von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Zustimmung und Ablehnung aus den eigenen Reihen

Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels (CDA), Karl-Josef Laumann, sprach von einem “sehr ausgewogenen Vorschlag”, mit dem Solidarität und Eigenverantwortung im Sozialsystem wieder neu justiert würden. “Es gibt immer mehr Menschen, die sich die Frage stellen, ob das alles noch richtig ist, was jetzt ist. Wir dürfen nicht denjenigen Vorschub leisten, die am Ende die Grundsicherung zerstören wollen.” 

Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann, sprach vom Schulterschluss des Wirtschafts- und des Arbeitnehmerflügels. Man sei einer Meinung, dass Arbeit “nicht nur die beste Sozialpolitik ist, sondern am besten auch der Integration von Menschen dient”.

CSU-Chef Markus Söder erklärte in München, die CSU stehe voll hinter den CDU-Plänen. “Wir empfinden es ohnehin seit Monaten so, dass CDU und CSU da echt im Gleichklang marschieren.” Er sprach von einem “Angebot an die politische Mitte”.

Aus dem CDU-Sozialflügel kommt allerdings auch Kritik. Der Vizevorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, sagte dem Südwestrundfunk (SWR), eine vollständige und dauerhafte Streichung der Grundsicherung sei mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar. “Wir dürfen in einem Land wie Deutschland niemanden verhungern oder obdachlos werden lassen.” Bäumler ist CDA-Landeschef in Baden-Württemberg und widersprach damit auch CDA-Bundeschef Karl-Josef Laumann.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Pläne der CDU für eine Reform und Verschärfung des Bürgergelds dagegen begrüßt. “Wir brauchen eine Grundsanierung des Bürgergeld-Systems”, sagte Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.  Nötig sei ein treffsicherer Sozialstaat, der sich auf die Bedürftigen konzentriere und wehrhaft gegen Missbrauch sei. 

Kritik von Grünen, SPD, DGB und Sozialverbänden 

Der stellvertretende Chef der Grünen-Fraktion im Bundestag, Andreas Audretsch, sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Die CDU-Grundsicherung ist eine Bedrohung für Familien, vor allem für Selbstständige, für die Altersvorsorge, das Häuschen.” SPD-Chef Lars Klingbeil hatte schon am Wochenende vor Angriffen auf den Sozialstaat gewarnt. 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete die Pläne als “Frontalangriff” auf das sozialstaatliche Sicherungsversprechen. “Sie schaden allen Beschäftigten, die in unsicheren Zeiten befürchten müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren”, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, warnte, das Konzept der CDU werde “keines der Probleme armutsbedrohter Menschen und auch nicht den Fachkräftemangel lösen”. Es wiederhole vielmehr falsche Vorurteile.

“Es ist unsäglich, dass mit dieser Debatte wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden”, sagte die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Statt für bessere Löhne zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass sich Arbeit wirklich lohne, spiele die CDU die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander aus. “So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub.”

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es heute?

Jobcenter können Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Diese Verschärfungen hatte die Koalition im Zuge ihrer Sparmaßnahmen beim Bundeshaushalt auf den Weg gebracht. Bisher waren die Sanktionsmöglichkeiten vergleichsweise moderat: 10 Prozent bei versäumten Terminen, bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.

Welche Grenzen hat Karlsruhe bei Sanktionen gesetzt?

Bei der Höhe der Leistungen und auch den Sanktionen gelten die Anforderungen des Grundgesetzes, für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hingewiesen. Im November 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die Jobcenter durften die monatlichen Leistungen aber um bis zu 30 Prozent kürzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen. 

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