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Corona-Arbeitsschutz läuft zu Himmelfahrt aus

In den Betrieben gelten die Corona-Vorschriften nur noch bis zum 26. Mai. Doch was passiert, wenn in einem Betrieb viele Infektionen auftreten?

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Junge Frau in pinkfarbenem T-Shirt sitzt zuhause am Esstisch am Notebook, Homeoffice.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Zu Himmelfahrt am 26. Mai fallen in den Betrieben in Deutschland die noch geltenden besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit einigen Basisschutzmaßnahmen läuft wie geplant Mitte nächster Woche aus. „Es besteht angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit kein Anlass, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bis dahin seien alle Vorgaben der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch vollumfänglich anzuwenden.

Arbeitgeber muss Gefährdungslage prüfen

Bereits im März waren die Regeln für die Betriebe gelockert worden. Heute gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen hat, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind - etwa Homeoffice, kostenlose Tests und die Bereitstellung von Schutzmasken.

Das Arbeitsministerium wies darauf hin, dass relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin nicht ausgeschlossen seien. „Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.“

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