Ihre-Vorsorge Logo

Corona-Entschädigung für Eltern wird ausgeweitet

Durch den neuen Lockdown müssen Eltern wegen der Kinderbetreuung wieder zuhause bleiben. Der Staat will Verdienstausfälle ausgleichen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Familie mit zwei Kindern sitzt auf dem Sofa und schaut auf ein Notebook.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die Entschädigungsregeln für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen oder eingeschränkten Betriebs der Einrichtungen nicht zur Arbeit können, werden angesichts des neuen Corona-Lockdowns ausgeweitet. Eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat soll es nun auch geben, wenn Schulen nicht geschlossen werden, sondern wenn lediglich die Präsenzpflicht für die Einrichtungen ausgesetzt wird, so wie das in einigen Bundesländern jetzt der Fall ist.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Regierungspartner SPD ist damit aber unzufrieden und auch von der Opposition und der Gewerkschaftsseite kommt Kritik, weil nicht alle betroffenen Eltern etwas davon haben.

Entschädigung auch bei Wechselunterricht

Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, soll die Neuregelung bei der Entschädigung auch bei sogenanntem Wechselunterricht greifen, an Tagen, an denen die Schüler zu Hause sind oder bei verlängerten Schul- oder Betriebsferien, etwa in Kitas, wenn diese behördlich angeordnet werden.

Bereits im Frühjahr wurde wegen Corona eine Entschädigungsregelung für Eltern in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Bisher hatten demnach Mütter und Väter, die bei der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, Anspruch auf eine Lohnersatzzahlung von 67 Prozent des Nettos vom Staat.

Anpassung der Regelungen an aktuelle Lockdown-Maßnahmen

Dies wird nun an die aktuellen Lockdown-Maßnahmen angepasst. Je nach Bundesland wurden Schulen entweder komplett geschlossen oder es wurde die Präsenzpflicht aufgehoben und auf sogenanntes Homeschooling umgestellt. Auch bei den Kitas gehen die Bundesländer unterschiedlich vor: Es gibt Schließungen oder aber nur dringende Appelle, die Kinder nach Möglichkeit nicht zu bringen. In diesem Fall dürfte die Entschädigungsregelung nicht greifen, weil die Einrichtung ja prinzipiell weiter geöffnet ist. Wahrscheinlich ist jedenfalls, dass Kitas und Schulen auch nach dem 10. Januar noch für eine ganze Zeit nicht wieder in den regulären Betrieb übergehen werden.

Die staatliche Verdienstausfallentschädigung gibt es nur für Eltern von Kindern bis 12 Jahren und Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.

„Zusätzliche Möglichkeiten für Eltern schaffen“

Bund und Länder hatten bei ihrem Corona-Krisengipfel am Sonntag mit dem Lockdown-Beschluss vereinbart, für Eltern „zusätzliche Möglichkeiten“ zu schaffen, um für die Betreuung von Kindern „bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Von bezahltem Urlaub ist nun aber keine Rede mehr. Der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, teilte mit, man habe einen entsprechenden Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt, weil diesen allein die Arbeitgeber hätten finanzieren müssen, obwohl die Betreuungsprobleme durch staatliches Handeln verursacht worden seien.

SPD und Opposition äußern Kritik

Von der SPD kam Kritik: „Wir hätten Eltern gerne einen echten Sonderurlaubsanspruch eingeräumt, mit vollem Lohnersatz durch den Arbeitgeber“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Vorschlag der Bundeskanzlerin sei von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt worden.

Kritisch äußerte sich auch die Opposition. Bei der Regelung seien die Eltern von Kitakindern vergessen worden, sagte der familienpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Grigorios Aggelidis, dem RND. „Eine Ergänzung für Eltern, die ihr Kind aufgrund behördlicher Appelle nicht in die Kita geben, obwohl sie dies könnten, wäre dringend notwendig“.

Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik in der Grünen-Fraktion, kritisierte, die Regierung ließe, wie schon im Frühjahr, Eltern im Homeoffice im Regen stehen. „Sie fallen nicht unter die Regelung und müssen gleichzeitig Betreuung, Homeschooling und Homeoffice meistern.“ Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall, Jörg Hoffmann: „Es ist, gelinde gesagt, ein schlechter Scherz, Eltern und Familien diese Möglichkeit zu versprechen und das Homeoffice davon auszunehmen. Wer arbeitet, arbeitet. Wer betreut, betreut.“


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026