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Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub zurückziehen?

Der Urlaub ist fest eigeplant aber jetzt gibt es einen Engpass im Büro ... Darf ein Arbeitgeber genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen?

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Ein Anwalt trägt Aktenordner vor einem Bücherregal. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Gütersloh (dpa/tmn). Der Urlaub war schon fest eingeplant, doch plötzlich heißt es: „Wir haben einen Engpass, Sie müssen doch ins Büro kommen!“ Da stellt sich die Frage: Darf ein Arbeitgeber genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen?

Genehmigter Urlaub ist normalerweise unwiderruflich

„Das geht eigentlich nicht“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Genehmigt ein Arbeitgeber einen Urlaubsantrag, sei das im Normalfall unwiderruflich. Der Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite.

In Notfällen könnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber einvernehmlich darauf einigen, dass bereits genehmigter Urlaub doch nicht angetreten wird. „Hatte ein Angestellter aber dann zum Beispiel schon eine Reise geplant und Flüge gebucht, muss der Arbeitgeber im Zweifel dafür aufkommen“, erklärt Schipp, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist.

Möglichkeit des Widerrufs ist rechtlich nicht wirksam

Und was ist, wenn der Arbeitgeber Urlaub genehmigt, sich aber die Möglichkeit des Widerrufs vorbehält? Dann können Arbeitnehmer gegen einen erfolgten Widerruf vorgehen – etwa mit einer einstweiligen Verfügung, so der Fachanwalt. Selbst wenn der Arbeitgeber das Recht auf Widerruf des Urlaubs im Arbeitsvertrag festhält, sei diese Klausel rechtlich nicht wirksam.


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