Ihre-Vorsorge Logo

Darf der Arbeitgeber Impfausweise kopieren?

Arbeitgeber müssen Impfnachweise kontrollieren. Eine Kopie anzulegen, ist aber eine schlechte Idee.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Ein Anwalt trägt Aktenordner vor einem Bücherregal. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Seit 24. November dürfen Arbeitgeber Beschäftigten nur noch dann Zugang zu Betrieben gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Betriebe mussten sich nach Einführung der 3G-Regel also Lösungen überlegen, wie sie Impfnachweise ihrer Belegschaft kontrollieren. Was, wenn der Arbeitgeber nun eine Kopie des Impfpasses verlangt? Müssen Beschäftigte einwilligen?

Nein. „Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf eine Kopie“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es genüge, wenn eine vom Arbeitgeber beauftragte Person das Dokument kontrolliert und das Ergebnis zum Beispiel in einer Liste dokumentiert.

Gesundheitsdaten fallen unter besonderen Datenschutz

Der Fachanwalt weist darauf hin, dass eine Kopie aus Datenschutz-Aspekten zu Problemen führen könnte – selbst wenn Arbeitnehmer sie freiwillig einreichen. Verfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer so, sind sie Bredereck zufolge infektionsschutzrechtlich bei Kontrollen zwar auf der sicheren Seite. Er betont aber: „Es handelt sich um hochsensible Gesundheitsdaten, diese sollten Arbeitgeber nur mit spitzen Fingern anfassen.“

Dem Arbeitsrechtsexperten zufolge könnte man zwar aus dem Infektionsschutzgesetz herauslesen, dass die Hinterlegung des Impfnachweises beim Arbeitgeber zulässig ist. Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung stünden aber möglicherweise dagegen: „Das Verhältnis von Gesundheitsschutz und Datenschutz in Coronazeiten ist noch nicht sicher geklärt.“


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026