Berlin (dpa). Millionen Bedürftige in Deutschland sollen mit dem Bürgergeld ab 1. Januar mehr Geld und eine bessere Betreuung erhalten. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die zentrale Sozialreform der Ampel-Koalition. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
Das Bürgergeld soll Hartz 4 für die mehr als fünf Millionen Betroffenen in seiner heutigen Form ablösen. Was es bringt:
Höhere Regelsätze
- Der Regelsatz der Grundsicherung soll von 449 auf 502 Euro steigen.
- Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro.
- Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro.
Sanktionen
Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, soll weniger Sanktionen fürchten müssen. Solche Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen in einer sechsmonatigen Vertrauenszeit stark eingeschränkt werden.
- Zahlungen sollen nur bei versäumten Terminen im Jobcenter gemindert werden können.
- Bei Pflichtverletzungen hingegen, also etwa der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit, soll es im ersten halben Jahr keine Sanktionen mehr geben.
- Später können bei wiederholten Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen höchstens 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden.
- Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.
- Für Rückforderungen soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.
Vermögen
In den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs sollen Karenzzeiten gelten:
- Die Kosten für Mietwohnungen oder selbst genutztes Wohneigentum werden unabhängig von der Fläche anerkannt.
- Zwei Jahre lang soll man bis zu 60.000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht.
- Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.
Anreize
- Ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro soll bekommen, wer arbeitslos ist oder als Geringverdiener aufstockende Leistungen bekommt und an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt.
- Betroffene können bei Bedarf in drei Jahren eine Umschulung besuchen statt bisher in zwei Jahren.
- Für die Teilnahme an Maßnahmen für eine nachhaltige Integration soll ein Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt werden.
- Der Vorrang von Vermittlung in einen Job vor Weiterbildung wird abgeschafft.
- Arbeitlose sollen verstärkt Coaching bekommen.
Grünen-Fraktionsvize Audretsch macht noch auf eine andere geplante Neuerung aufmerksam: „Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben“, sagt er. „Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden.“
Kritik von Arbeitgeber und Sozialverbänden
Angesichts der Inflation und der hohen Energiepreise stand die Höhe des Bürgergelds in der Kritik. „Die Erhöhung um 50 Euro im Monat ist nur ein längst überfälliger Inflationsausgleich, der ein Jahr zu spät kommt“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Nach Darstellung von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel ist eine stärkere Erhöhung der Regelsätze an der FDP gescheitert: „So behält aber das Bürgergeld den alten Makel des Hartz-4-Systems: Es schützt nicht wirksam vor Armut.“
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte die Pläne als „eine arbeitsmarktpolitisch fatale Wegmarke“. „Damit werden keine Brücken ins Arbeitsleben, sondern in das Sozialtransfersystem geschlagen“, sagte Dulger. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch): „Der Grundsatz des Forderns und Förderns wird durch das Bürgergeld weiter eingeschränkt.“ Das könne zu zementiertem Leistungsbezug führen.
