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Ende des Bürgergeldes: Welche Verschärfungen kommen jetzt?

Nach der Abschaffung des Bürgergeldes durch den Bundestag kommen auf Millionen Menschen härtere Sanktionen zu. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Ende des Bürgergeldes: Welche Verschärfungen kommen jetzt?

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Berlin (dpa) – Monatelang wurde gestritten, jetzt hat der Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit zugestimmt: Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung. Für rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher bedeutet das deutlich schärfere Regeln und Vorgaben. Die Koalition sieht das als Teil ihrer Reformagenda, die Opposition aus AfD, Grünen und Linken ist aus unterschiedlichen Gründen dagegen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Was soll die Reform bezwecken?

Die Grundsicherung für Bedürftige soll bleiben. Doch die Regierung verweist in ihrem Gesetz auf die schwierige Konjunkturlage und ihre Haushaltsnöte. Deshalb werden „die klaren, durchsetzbaren Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen“ betont. Stärker als bisher soll der Wechsel der Betroffenen auf den Arbeitsmarkt oder mehr Beschäftigung im Fokus stehen. Vermittlung in Arbeit soll generell Vorrang bekommen.

Wie soll Druck gesteigert, Ausnutzen verhindert werden?

Durch Sanktionen. Werden etwa Förderkurse abgelehnt, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll eine solche Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat greifen, danach droht eine komplette Streichung. Die Koalition will das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Die Sanktionen betreffen dabei heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 Menschen. 

Wie sollen die Sanktionen konkret ablaufen?

Trotz vieler Verhandlungen auch im Koalitionsausschuss entdeckte die Koalition kurz vor der Vorlage des Entwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kabinett noch Klärungsbedarf. Nun soll es so laufen: Jobcenter sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Die persönliche Anhörung muss aber nicht zwingend auch stattgefunden haben. Betroffene sollen den Leistungsentzug also nicht durch Abtauchen verhindern können. Menschen mit besonderen Härten, psychisch Erkrankte etwa, sollen vor solchen Sanktionen geschützt sein.

Was war der Union besonders wichtig?

Aus Unionssicht ist die Reform auch die Umsetzung eines „zentralen Wahlversprechens“, so die Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert (CSU). CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann betonte in der Debatte noch einmal, der Sozialstaat sei nicht mehr überall gerecht gewesen. „Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten.“ 

Wie sieht man die Reform in der SPD?

SPD-Linke hatten Riesenprobleme mit den Kompromissen ihrer Parteispitzen mit der Union. Vor allem an den möglichen Komplettsanktionen entzündete sich Kritik: Drohende soziale Härten seien zu groß. Doch bei einem noch nicht abgeschlossenen Mitgliederbegehren ist der Zulauf laut Parteikreisen spärlich. In der SPD-Fraktion gab es bei einer Probeabstimmung eine Gegenstimme. SPD-Chefin Bas verteidigte das Vorhaben in der „Rheinischen Post“ als „gute Reform“.

Am Ende stimmten im Plenum in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete für die Pläne, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Als nächstes muss sich noch der Bundesrat mit der Reform befassen. Das Gesetz soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Änderten Union und SPD die Gesetzespläne noch einmal ab?

Ja, in den Ausschussberatungen im Bundestag – aber nur in Details. Beispielsweise für den Fall, dass Jobcenter es mit sogenannten Meldeversäumnissen der Klienten zu tun haben. Liegen dann „Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vor, die einer Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit entgegensteht, kann das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten“, heißt es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Außerdem sollen unter anderem Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt schneller aktiviert werden können. 

Warum wird das Bürgergeld überhaupt schon wieder reformiert?

Mit dem zum 1. Januar 2023 eingeführten Bürgergeld hatten die damalige Ampelregierung auf Betreiben der SPD hin ein „neues System weg von Hartz IV“ schaffen wollen. In der Kritik vor allem aus der Union ging es dann aber bald darum, dass es gegenüber Menschen, die hart arbeiten, nicht immer gerecht zugehe. 

CDU-Chef Friedrich Merz hatte im Bundestagswahlkampf gesagt: „Wir werden dieses System Bürgergeld vom Kopf auf die Füße stellen, da werden sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen lassen.“ Die Reform kam. Große Einsparungen werden aber offiziell nicht mehr erwartet: Der Gesetzentwurf nennt maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr, die gespart werden sollen. Trotzdem lobte Merz den Bundestagsbeschluss auf X: „Das Prinzip 'Fördern und Fordern' gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“

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