Ihre-Vorsorge Logo

EuGH: Bereitschaftsdienst kann Arbeitszeit sein

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Berufstätigen mit Bereitschaftsdiensten gestärkt. Was das Urteil bedeutet – und was nicht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Luxemburg/Offenbach (dpa). Nach dem Alarm zählt jede Minute: Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell vor Ort sein. Deshalb sind immer einige Feuerwehrleute in Bereitschaft.

Aber sind diese Bereitschaftszeiten gleichbedeutend mit Arbeitszeit? Nicht immer, aber oft, entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer ausreichend erholen können. Bei erheblichen Einschränkungen der Freizeit kann Bereitschaft laut EuGH komplett als Arbeitszeit betrachtet werden.

Hintergrund ist ein Fall aus Offenbach, bei dem ein Feuerwehrbeamter während seiner Bereitschaft zwar nicht in der Dienststelle, aber binnen 20 Minuten einsatzbereit an der Stadtgrenze sein muss. Das letzte Wort in diesem Fall hat ein deutsches Gericht. (Rechtssache: C-580/19)

Wenn ein Arbeitnehmer die Bereitschaft am Arbeitsplatz verrichten muss und nicht gleichzeitig dort wohnt, gilt sie ohnehin als Arbeitszeit. Der EuGH stellte nun aber klar, dass Bereitschaftszeit auch dann Arbeitszeit ist, wenn die auferlegten Einschränkungen der Bereitschaft die Möglichkeiten, seine Zeit „frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen, objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen“.

Es kommt auf den Einzelfall an

Neben Einschränkungen müssen laut EuGH aber auch Erleichterungen berücksichtigt werden. Dies könne ein Dienstwagen mit Blaulicht und entsprechenden Sonderrechten sein. Im Offenbacher Fall kann der Feuerwehrmann ein Einsatzfahrzeug nutzen. Das Urteil ist allgemein gehalten und kann auf andere Berufsgruppen übertragen werden. Also nicht nur bei der Feuerwehr gilt der Grundsatz: Wenn die Einschränkungen zu groß sind, gilt Bereitschaft als Arbeitszeit. Der EuGH betont jedoch, dass immer der Einzelfall betrachtet werden muss.

Keine Aussagen zur Bezahlung

Das oberste Gericht der EU sagt in seinem Urteil nichts dazu, wie eine Bereitschaftszeit bezahlt werden muss, wenn sie als Arbeitszeit eingestuft wird. Es geht nur darum sicherzustellen, dass Arbeitnehmer genug Ruhe bekommen. So kann theoretisch eine Bereitschaft, die als Arbeitszeit anzusehen ist, schlechter bezahlt werden als Arbeitszeit, in der es tatsächlich zu Einsätzen gekommen ist. Umgekehrt ist es möglich, dass eine Bereitschaft, die als Ruhezeit anzusehen ist, vergütet wird. Das können nationale Gesetze oder Tarifverträge regeln.

Mehr zum Thema Bereitschaft


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026