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EuGH: Pausen können als Arbeitszeit zählen

Pause ist nicht gleich Pause. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auch als Arbeitszeit gelten.

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Luxemburg (dpa). Eine Pause gehört dann zur Arbeitszeit, wenn sie wegen Vorgaben des Arbeitgebers erheblich eingeschränkt wird. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg von Donnerstag hervor. Hintergrund war der Fall eines ehemaligen tschechischen Feuerwehrmanns, der geklagt hatte, weil er während seiner beiden täglichen Pausenzeiten innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein musste – dafür aber nicht entlohnt wurde (Rechtssache C-107/19).

Mit der Auslegung der EU-Arbeitszeitrichtlinie haben die Richter die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Damit eine Pause aber als Arbeitszeit gewertet wird, sind ihrer Einschätzung nach besondere Bedingungen notwendig. Die Vorgaben des Arbeitgebers müssen demnach etwa so streng sein, dass die Möglichkeiten die Zeit in der Pause selbstständig zu gestalten „erheblich“ eingeschränkt sind.

Die Richter betonen zudem, dass das Urteil lediglich erläutert, unter welchen Umständen eine Pause als Arbeitszeit gewertet werden kann. Inwiefern betroffene Arbeitnehmer für die Bereitschaft entlohnt würden, müsse auf nationaler Ebene geregelt werden.

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