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Ferienjobs sind meist von Sozialabgaben befreit

Schüler und Studenten dürfen dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie mehr Tage sozialversicherungsfrei arbeiten.

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Studenten auf Jobsuche stehen vor einem schwarzen Brett mit Aushängen an der Uni. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Berlin (dpa/tmn). Schüler nutzen die Sommerferien oft, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hierfür in der Regel nicht zahlen – egal, wie viel sie verdienen. Dies gilt auch für Studenten, die zum Beispiel nur in den Semesterferien jobben.

Der Grund: Ferienjobs zählen zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Im Normalfall sind das Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern.

Sozialversicherungsfrei jobben: von 70 auf 115 Arbeitstage erhöht

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung übergangsweise für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage erhöht.

Wichtig zu beachten: Diese Grenzen müssen tatsächlich eingehalten werden. Nur dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wer in diesem Jahr bereits einen Job ausgeübt hat, muss aufpassen, da mehrere kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet werden.


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