Ihre-Vorsorge Logo

Ferienjobs sind meist von Sozialabgaben befreit

Schüler und Studenten dürfen dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie mehr Tage sozialversicherungsfrei arbeiten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Studenten auf Jobsuche stehen vor einem schwarzen Brett mit Aushängen an der Uni. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Schüler nutzen die Sommerferien oft, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hierfür in der Regel nicht zahlen – egal, wie viel sie verdienen. Dies gilt auch für Studenten, die zum Beispiel nur in den Semesterferien jobben.

Der Grund: Ferienjobs zählen zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Im Normalfall sind das Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern.

Sozialversicherungsfrei jobben: von 70 auf 115 Arbeitstage erhöht

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung übergangsweise für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage erhöht.

Wichtig zu beachten: Diese Grenzen müssen tatsächlich eingehalten werden. Nur dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wer in diesem Jahr bereits einen Job ausgeübt hat, muss aufpassen, da mehrere kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet werden.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026