Ihre-Vorsorge Logo

FSJ und Job zwischen Bachelor und Master: Kindergeld weg

Wechselnde Studiengänge, Freiwilligendienst, Jobben: Bevor manches Kind seine berufliche Bestimmung findet, geht schon mal (Ausprobier-)Zeit ins Land. Das kann allerdings den Kindergeldanspruch kosten.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Der Sitz des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Ismaninger Straße in München. Bild: IMAGO / Ralph Peters / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wenn ein Kind zwischen dem Bachelor-Abschluss und Beginn des Masterstudiums ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert und dazu auch noch zeitweise jobbt, kann das die Kindergeldzahlung kosten. Denn dann ist das nicht mehr zeitnah genug, als dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte als einheitliche Ausbildung gelten. Auf eine entsprechende Entscheidung (Aktenzeichen III R 10/22) des Bundesfinanzhofs aus dem Herbst 2023 weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. 

Im konkreten Fall erhielt der Vater für seine Tochter Kindergeld. Nach dem Bachelor-Abschluss entschloss sich diese zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr im Ausland. Nach ihrer Rückkehr arbeitete sie für vier Monate aushilfsweise 25 Wochenstunden, bevor sie dann ein Masterstudium aufnahm. Die Familienkasse entschied, das Kindergeld rückwirkend ab Beginn des Aushilfsjobs aufzuheben und teilte dem Vater mit, dass ihm wegen der Erwerbstätigkeit der Tochter kein Kindergeld mehr zustehe.

Zu viele Arbeitsstunden führen zu Kindergeld-Aus 

Der Bundesfinanzhof gab der Familienkasse Recht. Grundsätzlich sei die Frau zwar in der fraglichen Zeit kindergeldrechtlich zu berücksichtigen. Allerdings hätten volljährige Kinder unter 25 Jahren nach Abschluss einer Erstausbildung nur dann Anspruch, wenn sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiteten. 

Mit dem Bachelor-Abschluss habe die Frau dazu auch ihre Erstausbildung abgeschlossen. Da sie das Masterstudium nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen habe, sondern zunächst ein FSJ absolviert habe, handele es sich hier bei den beiden Studiengängen nicht mehr um eine einheitliche Erstausbildung.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026