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Ganztagsschulen: Noch klaffen Lücken

2021 wurde es beschlossen, jetzt tritt es in Kraft: Erstklässler haben ab dem neuen Schuljahr Anspruch auf Betreuung auch am Nachmittag. Die Lage in den Bundesländern ist aber sehr unterschiedlich.

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Grundschulkinder sitzen im Klassenzimmer. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa). Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August wird nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft in einigen westdeutschen Ländern vorerst nicht vollständig eingelöst. „Hier bestehen teilweise noch größere Lücken“, erläuterte IW-Experte Wido Geis-Thöne der Deutschen Presse-Agentur. So „reicht in den westdeutschen Bundesländern, außer Hamburg, der zeitliche Umfang der Betreuung und das Angebot während der Ferien auch nicht immer aus, um den Rechtsanspruch vollständig zu erfüllen.“

Doch werden sich Schulen nach seiner Einschätzung mit Notlösungen oder größeren Gruppen behelfen. „So werden wahrscheinlich nur wenige Familien mit Sechsjährigen, die einen Betreuungsplatz wünschen, leer ausgehen“, sagte Geis-Thöne voraus. Im Zweifel werde eher die Qualität der Betreuung leiden. Das befürchten auch andere Fachleute. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte, dass qualifiziertes Personal, geeignete Räume und eine verlässliche Finanzierung fehlten.

Zuerst für Erstklässler

Der 2021 beschlossene Rechtsanspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für Erstklässler. Praktisch heißt das: Die Jungen und Mädchen gehen nachmittags in den Hort und werden dort betreut, sowohl bei Hausaufgaben als auch bei Spiel und Sport. Bis 2029 soll der Anspruch schrittweise bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) sieht das als „Meilenstein“ vor allem mit Blick auf Bildungschancen, die in Deutschland je nach Elternhaus sehr ungleich verteilt sind. „Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten“, betonte Prien. Mit dem neuen Rechtsanspruch würden diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – „unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort“.

Voraussetzungen unterschiedlich

Allerdings hatte auch Prien zuletzt für Geduld geworben. Die Voraussetzungen der Bundesländer bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs seien unterschiedlich, sagte sie im Juni. „Da bin ich pragmatisch, da können wir nicht überall von Beginn an die gleiche Qualität erreichen.“ 

Derzeit sind nach Angaben aus Priens Ministerium 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Grundschulkinder würden ganztägig betreut – 57 Prozent der Altersgruppe. Die meisten Länder gingen für das neue Schuljahr von „bedarfsdeckenden Kapazitäten“ aus, erläuterte eine Ministeriumssprecherin. Allerdings bestünden regionale Unterschiede und besondere Herausforderungen in Ballungsräumen, Zuzugsregionen und einzelnen ländlichen Gebieten.

Wie viele Plätze fehlen?

Eine IW-Studie vom März sieht für Westdeutschland bis 2029 erheblichen Ausbaubedarf. Wie groß er tatsächlich ist, hängt davon ab, wie viele Eltern den Anspruch für ihre Kinder wahrnehmen. Auf Grundlage einer Selbsteinschätzung der Eltern kam das IW auf einen zusätzlichen Bedarf von rund 150.000 Plätzen bis 2029, davon 45.300 in Nordrhein-Westfalen und 42.300 in Bayern. Legt man eine Betreuungsquote von 75 Prozent zugrunde, kommt man laut IW auf eine Schätzung, dass bis 2029 rund 570.000 Plätze geschaffen werden müssten.

Auch mit Blick auf das kommende Schuljahr seien die Länder völlig unterschiedlich auf den neuen Rechtsanspruch vorbereitet, sagte IW-Experte Geis-Thöne auf dpa-Anfrage. Musterland im Westen sei Hamburg, wo grundsätzlich jedes Kind an einer öffentlichen Grundschule einen Ganztagsplatz habe. Auch in Ostdeutschland gebe es eine ausreichende Versorgung mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder. „Anders ist die Lage in den übrigen westdeutschen Ländern“, erläuterte der Experte.

Allerdings hätten die Schulen die Möglichkeit, Betreuungskapazitäten von den älteren Grundschulkindern zu den Erstklässlern zu verlegen, fügte er hinzu. In den nächsten Jahren könnten sich Schulen damit behelfen, Betreuungsgruppen zu vergrößern. „So ist damit zu rechnen, dass auch weiterhin alle Eltern, die einen Betreuungsplatz wünschen, einen Platz bekommen“, sagte Geis-Thöne. 

Caritas pocht auf Qualität

Die Gewerkschaft Verdi warf den Bundesländern ungenügende Vorbereitung vor. „Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, sagte Vizechefin Christine Behle. Etliche Träger hätten zum Beispiel in Bayern bis zuletzt keine solide Fördergrundlage und Planungssicherheit für Einstellungen und Betrieb gehabt. In Nordrhein-Westfalen drohe ein Szenario, bei dem betreute Kinder ab Klasse 2 ihren Platz verlören, um den Rechtsanspruch für Erstklässler erfüllen zu können. Behle nannte das „Versagen mit Ansage“.

Der Deutsche Caritasverband mahnte: „Eine rein zahlenmäßige Betrachtung des Fortschritts, die die Anzahl der Ganztagsplätze zum alleinigen Maßstab nimmt, reicht dabei nicht aus. Entscheidend ist die Qualität der Angebote, gerade für Kinder aus verletzlichen Familienkonstellationen.“ Nötig seien genug qualifiziertes und multiprofessionelles Personal, eine kindgerechte Pädagogik und die verbindliche Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, forderte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.


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