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Gericht: Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten

Beschäftigte in Elternzeit genießen einen gewissen Kündigungsschutz. Auch kurz vorher kann der Arbeitgeber nicht einfach kündigen. Das gilt auch für mehrere Abschnitte.

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Adressschild Bundesarbeitsgericht Erfurt. Bild: IMAGO / Christian Ditsch / imago stock&people

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Erfurt (dpa). Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten nimmt, hat dafür jedes Mal einen vorwirkenden Kündigungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeit-Abschnitte mit nur einem Schreiben verlangt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied.

Kündigungsschutz greift ab Beantragung

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgeber Beschäftigten nicht kündigen ab dem Zeitpunkt, von dem an eine Elternzeit verlangt wird. Allerdings beginnt der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. 

Auch während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem Beschäftigten nicht kündigen. In „besonderen Fällen“ könne „ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden“, hieß es.


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