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Gesetzliche Unfallversicherung: Wieder mehr Wegeunfälle

Laut Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stieg die Zahl der meldepflichtigen Unfälle zum und vom Arbeitsplatz im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 14,4 Prozent.

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Unfallwarnschild vor einem beschädigten Auto. Bild: IMAGO / Panthermedia / juefraphoto

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Berlin (ots). Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ist im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), am Mittwoch veröffentlichte. Danach ereigneten sich von Jahresanfang bis Ende Juni 90.647 meldepflichtige Wegeunfälle - eine Zunahme um 14,4 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 0,8 Prozent auf 390.567 Unfälle zurück. Meldepflichtig sind Arbeits- und Wegeunfälle, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. 

Beide Werte liegen weiterhin unter denen des 1. Halbjahres 2019 vor der Coronakrise. Deutlich gesunken ist die Zahl der Anzeigen einer berufsbedingten Erkrankung an COVID-19. "Die vorläufigen Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten spiegeln die Entwicklung in der Arbeitswelt nach der Pandemie wider. Die Menschen werden wieder mobiler, arbeiten nicht mehr nur im Homeoffice; das hat mehr Wegeunfälle zur Folge", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Zahl der neuen Renten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen nahm um 2,2 Prozent ab: In insgesamt 6.745 Fällen wurde erstmals eine Rente an Versicherte gezahlt. 274 Menschen starben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall. Das sind 19 Todesfälle mehr als im Vorjahreszeitraum.

Anzeigen von COVID-19 als Berufskrankheit stark rückläufig

Die Zahl der im ersten Halbjahr 2023 eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist im Vergleich zu 2022 um 54,5 Prozent auf 97.757 Fälle zurück gegangen. Dies ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass die Unfallversicherungsträger weniger Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung an COVID-19 erhielten. Bis zum 30.06.2023 lagen den Unfallversicherungsträgern diesbezüglich 56.389 Anzeigen zum Verdacht auf COVID-19 als Berufskrankheit vor.

Im Berichtszeitraum wurden 49.068 Berufskrankheiten anerkannt. Das entspricht einem Rückgang von 43,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist ebenfalls Ausdruck der rückläufigen Meldungen von Corona-Fällen. Bis zum 30.06.2023 haben die Unfallversicherungsträger 37.378 Berufskrankheiten infolge von COVID-19 anerkannt. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit sank um 61 auf insgesamt 870 Fälle.


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