Ihre-Vorsorge Logo

Gibt es die Schichtzulage auch für Betriebsräte?

Wer als Betriebsrat tätig ist, kann von der Arbeit freigestellt werden. Und erhalten weiterhin das gleiche Gehalt. Auch bei der Schichtzulage?

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Menschenmenge strömt auf ein Paragraf-Zeichen zu.

© Nicht definiert

Frankfurt/Main (dpa/tmn). Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Dafür können sie von der Arbeit freigestellt werden. Nachteile, etwa beim Gehalt dürfen sich aus der Tätigkeit nicht ergeben.

Grundsätzlich haben Betriebsratsmitglieder deshalb auch Anspruch auf Schichtzulagen, wenn sie diese zuvor erhalten haben. Das erklärt der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte.

Was für alle Mitarbeiter gilt, gilt auch für den Betriebsrat

Dabei spielt aber auch immer die Situation der anderen Arbeitnehmer eine Rolle, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 19 Sa 15/19) hervorgeht, auf das der Bund-Verlag verweist.

In dem konkreten Fall hatten die Richter entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf die monatliche Schichtpauschale hat, die es vor seiner Freistellung erhalten hatte. Der Grund: Der Arbeitgeber hat den Schichtbetrieb und damit auch die Schichtzulagen für alle Mitarbeiter wegen Auftragsmangel gestrichen.

Die Fortzahlungspflicht für Betriebsratsmitglieder beruht auf einer hypothetischen Betrachtung, heißt es. Betriebsräte bekommen also das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer. Das lässt sich entsprechend auch negativ interpretieren.

Weitere Informationen

www.bund-verlag.de
Zum Beitrag beim Bund-Verlag

Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026