Bochum (kbs/sth). 96,4 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich und 76,2 Prozent in den Privathaushalten üben genau einen Minijob aus. Nur 1,7 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigten im gewerblichen Bereich und 9,8 Prozent in Privathaushalten haben zwei oder mehrere Minijobs gleichzeitig. Dies zeigt die Sonderauswertung der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) im Rahmen des am Montag veröffentlichten ersten Quartalsberichts 2024. Insgesamt waren den KBS-Angaben zufolge zum 31. März 2024 mehr als 6,8 Millionen Minijobberinnen und Minijobber angemeldet - im gewerblichen Bereich knapp 6,6 Millionen (plus 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), in Privathaushalten knapp 250.000 (minus 4 Prozent).
„Immer mehr Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen. Haushaltshilfen sind für sie eine wichtige und oft unerlässliche Entlastung", betont Rainer Wilhelm, Mitglied der Geschäftsführung der DRV KBS, zu deren Verbund auch die Minijob-Zentrale gehört. Im Gegenzug verdienen die Haushaltshilfen neben überdurchschnittlicher Bezahlung auch Wertschätzung für ihre Arbeit – und ein legales Beschäftigungsverhältnis. Daher ist es unerlässlich, Minijobberinnen und Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit und der Arbeitgeber macht sich strafbar.“
