Ihre-Vorsorge Logo

Habe ich Anspruch auf ein Feedbackgespräch?

Wie habe ich mich zuletzt beruflich so geschlagen? Für viele Beschäftigte ist das Thema im Jahresgespräch. Aber hat jeder Anspruch darauf?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Besprechung zwischen Mann und Frau im Büro mit Unterlagen. Bild: IMAGO / Westend61 / Florian Küttler

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Zum Jahreswechsel ziehen wir auch im Berufsleben gerne Bilanz: Auf welche Erfolge können wir zurückblicken, was war gut, was schlecht? Hilfreich ist dafür auch direktes Feedback der Führungskraft. Aber haben Beschäftigte eigentlich Anspruch auf ein bewertendes Gespräch mit ihren Vorgesetzten?

Grundsätzlich gilt: Einen Anspruch auf ein solches Gespräch gibt es nicht. „Es ist nicht etwa eine ungeschriebene Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, dass zum Beispiel alle drei Monate ein Feedbackgespräch mit der Führungskraft stattfindet“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Es gibt aber Fälle, in denen sich der Anspruch auf Feedback von der Führungskraft zum Beispiel aus einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. „Gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa Zielvereinbarungen, bei denen der Grad der Zielerreichung mit Bonuszahlungen hinterlegt ist, dann ist das Feedbackgespräch in der Betriebsvereinbarung geregelt“, sagt der Fachanwalt.

Gleichbehandlung: Anspruch auf Feedback?

Meyer gibt darüber hinaus zu bedenken: „Gibt es keinerlei Feedback, kann das für den Arbeitgeber unter Umständen zum Problem werden.“ Erhält ein Arbeitnehmer nie Rückmeldung vom Arbeitgeber zu seinen potenziell schlechten Leistungen oder Pflichtverletzungen, kann ein Gericht im Streitfall womöglich entscheiden, dass es für eine Abmahnung oder eine Kündigung aus diesem Grund zu früh war. „Wenn ein Arbeitgeber gut beraten ist, wird er regelmäßig mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sprechen“, so Meyer.

Nicht zuletzt bleibt ein Szenario, in dem sich ein Anspruch auf regelmäßige Feedbackgespräch aus Gleichbehandlungsgrundsätzen ergibt. „Das ist denkbar, wenn neun von zehn Beschäftigten im Team routinemäßig zum Feedbackgespräch mit der Führungskraft eingeladen werden“, so Meyer. Die Person, die dieses Angebot nicht bekommt, kann aus Gründen der Gleichbehandlung dann unter Umständen auf die gleichen Routine-Termine bestehen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026