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Homeoffice: Kanzleramt weist Heils Gesetzentwurf zurück

Der Vorstoß des Arbeitsministers droht zu scheitern. Die Unionsfraktion ist strikt dagegen, auch das Kanzleramt spielt nicht mit.

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Junge Frau sitzt am Schreibtisch im Homeoffice, arbeitet an ihrem Laptop und blättert in einem Aktenordner. v

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Berlin (dpa). Ob Arbeitnehmer in Deutschland künftig Homeoffice gegenüber ihrem Arbeitgeber rechtlich durchsetzen können, steht in den Sternen. Das Bundeskanzleramt sieht einen entsprechenden Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien an, hieß es am Dienstag in Berlin aus dem Kanzleramt. Ohne eine solche Ressortabstimmung wäre die Gesetzesinitiative gescheitert.

Diese Abstimmung steht bei der Einbringung eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vor dem formalen Beschluss des Bundeskabinetts. Zur Begründung hieß es im Kanzleramt, im Koalitionsvertrag stehe explizit ein Auskunftsrecht, jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice.

Klare Absage von der Union

Auch die Spitze der Unionsfraktion hat den Plänen von Heil eine klare Absage erteilt. „Man muss nicht alles irgendwo durch ein zusätzliches Gesetz regeln“, sagte Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) vor einer Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Angesichts der fragilen Lage der Wirtschaft in der Corona-Pandemie betonte er: „Wir sollten über die Vorhaben, die wir momentan vereinbart haben, hinaus keine weiteren Ziegelsteine in den Rucksack der Wirtschaft reinlegen.“ Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten in vielen Betrieben Vereinbarungen zum Homeoffice getroffen, sagte Brinkhaus. Deswegen sei eine gesetzliche Regelung nicht notwendig.

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