Ihre-Vorsorge Logo

Homeoffice-Mitarbeiter darf nicht einfach versetzt werden

Wollen Arbeitgeber Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzen, müssen sie auch deren Interessen berücksichtigen. Sonst kann eine Versetzung unwirksam sein, so ein Urteil.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Arbeitsvertrag mit Kugelschreiber liegt auf Tastatur. Bild: IMAGO / INSADCO / imago stock&people

© Nicht definiert

Köln/Freiburg (dpa/tmn). Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht und können damit bestimmen, was, wo und wann Beschäftigte arbeiten sollen. Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit auch an andere Arbeitsorte versetzen. Es gibt aber durchaus Grenzen, wie ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 6 Sa 579/23) zeigt. So haben Arbeitgeber bei der Erteilung von Weisungen immer sogenanntes “billiges Ermessen” zu wahren. Heißt: Sie müssen berechtigte Belange der Beschäftigten angemessen berücksichtigen.

In dem Fall, auf den das Fachportal “Haufe.de” verweist, ging es um die Wirksamkeit einer Versetzung. Der Arbeitgeber wollte einen Mitarbeiter, der dauerhaft im Homeoffice tätig war, an einen 500 Kilometer entfernten Unternehmensstandort versetzen und gleichzeitig die Homeoffice-Erlaubnis widerrufen. 

Arbeitgeber vernachlässigt Interessen des Mitarbeiters - Versetzung unzulässig

Dagegen klagte der Mitarbeiter. Mit Erfolg. Laut Auffassung des Gerichts hatte der Arbeitgeber die Interessen des Klägers bei der Versetzung nicht ausreichend berücksichtigt. Dem Urteil zufolge hat der Kläger ein “erhebliches Bestands- und Ortsinteresse”. Er sei familiär, logistisch, im Freundeskreis und in der Kultur in seinem Wohnort verortet, wo er auch im Homeoffice arbeitete. 

Sachliche Interessen des Arbeitgebers, warum eine Versetzung an einen 500 Kilometer entfernten Standort und Präsenzarbeit nötig sei, die die Interessen des Klägers überwiegen, konnte das Gericht nicht erkennen. Damit war im Ergebnis sowohl die Versetzung als auch die Änderungskündigung unzulässig.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026