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Immer weniger Arbeitsunfälle – Zahl der Unfallrenten auf Tiefststand

Arbeitsschutz: Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle ist 2019 weiter gesunken. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich fort.

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Schumacher im Rentenalter arbeitet an einer Maschine. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

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Berlin (ots). Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2019 um 0,4 Prozent auf 873.971 gesunken. Das ergeben die vorläufigen Arbeitsunfallzahlen, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat.

Auch bei den Wegeunfällen gab es einen Rückgang: Ihre Zahl sank um 0,9 Prozent auf 186.859. „Damit setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV.

Statistisches Hoch bei tödlichen Unfällen

Mit 816 tödlichen Unfällen gab es insgesamt 86 Fälle mehr als im Vorjahr. Da die Zahl der tödlichen Wegeunfälle mit 309 im Vergleich zu 310 in 2018 nahezu unverändert blieb, geht der Anstieg fast vollständig auf die Entwicklung bei den tödlichen Arbeitsunfällen zurück. Deren Anzahl lag mit 507 um 20,4 Prozent über der des Vorjahres. Der Grund: Bei 82 Fällen handelt es sich um Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005, die bedingt durch den Abschluss von Strafprozessen erst 2019 in die Statistik aufgenommen werden konnten.

Tiefstand bei neuen Unfallrenten

Einen neuen Tiefstand hat im Jahr 2019 die Zahl der neuen Unfallrenten erreicht. Sie gingen um 193 Fälle auf 17.914 zurück. 13.303 Menschen erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeitsunfalls (Vorjahr: 13.559). Bei den Renten aufgrund von Wegeunfällen gab es etwas mehr Fälle als im Vorjahr (+ 0,4 Prozent).

Eine Rentenzahlung ist ein Hinweis darauf, dass ein Arbeits- oder Wegeunfall schwere Folgen für den Betroffenen hatte. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle immer dann, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben.


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