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Kabinett: Kein Alkohol mehr für 14-Jährige

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

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Zwei Menschen an einem Tisch im Biergarten mit Biergläsern. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa). Kein Wein, Bier oder Sekt mehr für 14- und 15-Jährige: Das sogenannte begleitete Trinken unter Aufsicht von Erwachsenen soll in Deutschland verboten werden, um die Jugendlichen besser vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Vorschlag von Familienministerin Karin Prien (CDU). Als Nächstes berät der Bundestag darüber.

„Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen“, heißt im Kabinettsentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Ausnahme schwäche „den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention“.

Bisher gilt: Alkohol ab 16 Jahren – mit Ausnahme

Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Ausnahme ist bisher, wenn „Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden“, wie es in Paragraf 9 Jugendschutzgesetz heißt. Andere alkoholische Getränke wie etwa Schnaps dürfen derzeit und künftig ohnehin nur an Erwachsene abgegeben oder von ihnen konsumiert werden.

Wegen der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister schon vergangenes Jahr für ein Verbot ausgesprochen. Der Bundesrat startete im vergangenen Jahr eine entsprechende Initiative. Auch der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck ist dafür.


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