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Kein Anspruch ohne Mithilfe

Ein Recht auf staatlichen Unterhaltsvorschuss hat eine Mutter nur, wenn sie dazu beiträgt, den Vater ihres Kindes zu festzustellen.

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Koblenz (dpa/lrs). Eine Mutter erhält für ihr Kind keinen Unterhaltsvorschuss vom Staat, wenn sie nicht dabei mithilft, den Vater zu bestimmen. „Es obliegt ihr, Nachforschungen zu dessen Person zeitnah nach Bekanntwerden der Schwangerschaft anzustellen“, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz am Dienstag sein Urteil mit (Aktenzeichen: 7 A 10300/18.OVG).

Der Fall

In dem Fall hatte eine Mutter von Zwillingen den Vorschuss beantragt. Zu dem Vater der Kinder gab sie an, sie erinnere sich nicht mehr an dessen Namen. Sie habe ihn betrunken an Fastnacht in einer Gaststätte in Koblenz kennengelernt. Zwei Wochen später habe sie die Schwangerschaft festgestellt.

Das Urteil

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage gegen den Landkreis abgewiesen, nun wies das OVG auch die Berufung zurück. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehe nicht, wenn sich die Mutter weigere, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Ermittlung des anderen Elternteils mitzuwirken, hieß es in der Begründung. Die Angaben seien nötig, damit das Land den vorgelegten Vorschuss von dem Kindsvater verlangen könne.

Weitere Informationen

www.landesrecht.rlp.de
Das Urteil des OVG Koblenz

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