Ihre-Vorsorge Logo

KI im Job: Was Beschäftigte beachten müssen

Auch wenn es erlaubt ist, KI-Tools im Unternehmen zu nutzen - Mitarbeitende sollten aufpassen. Wer sich blind auf Tools verlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Künstliche Intelligenz: Chat GPT. Bild: IMAGO / NurPhoto / Nicolas Economou

© Nicht definiert

Hamburg (dpa/tmn). Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist inzwischen in vielen Berufen geläufig. Aber können Beschäftigte das Ergebnis eines KI-Tools einfach so verwenden? “Wenn das Unternehmen die Nutzung von KI anweist oder erlaubt, bleibt der die KI jeweils nutzende Mitarbeiter dennoch für das Arbeitsergebnis verantwortlich”, sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Beschäftigte könnten sich also nicht darauf berufen, die KI habe falsch gearbeitet. Vielmehr müssten sie das Ergebnis prüfen und gegebenenfalls korrigieren. Fuhlrott nennt ein Beispiel: Wer ein KI-Tool für die Übersetzung eines Vertrags ins Englische nutzt, muss die erstellte Übersetzung dennoch nachprüfen. Ist ein Fehler in der übersetzten Vertragsfassung enthalten, sei das dem Arbeitnehmer zuzurechnen.

Daraus folgt auch, dass Arbeitnehmer sicherstellen müssen, dass bei der Nutzung von KI-Tools keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Texte, Bilder, Musik und andere Werke urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung solcher Daten ohne entsprechende Erlaubnis oder Lizenz kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Arbeitgeber kann Arbeitnehmer für Fehlverhalten in Regress nehmen

Arbeitnehmer müssen daher laut Fuhlrott beim Einsatz von KI mit Blick auf das Urheberrecht eigene oder lizenzierte Daten nutzen. “Arbeitgeber haben aufgrund der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht ihre Beschäftigten hierüber aber zu informieren und zu schulen”, so Fuhlrott. Erlaubt oder empfiehlt der Arbeitgeber etwa die Nutzung von KI, so muss er die Beschäftigten über diese Risiken aufklären und sensibilisieren.

Erstellt der Arbeitnehmer ein Arbeitsergebnis, das mit KI und unter Verletzung fremder Urheberrechte erstellt worden ist und gibt er dieses seinem Unternehmen weiter, das dieses dann nutzt, kann der Arbeitgeber für die Verletzung in Anspruch genommen werden. Dieser kann dann aber seinerseits Regress beim Arbeitnehmer nehmen und gegebenenfalls Schadenersatz von diesem verlangen. Auch weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, Abmahnung oder sogar eine Kündigung) kommen in Betracht.

Eine weitere Gefahr: Arbeitnehmende müssen sich bewusst sein, dass die Eingabe sensibler und unternehmenseigener Daten nicht ohne Genehmigung in KI-Tools erfolgen darf, da so Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens in die Hände Dritter gelangen können. Das Gleiche gilt für personenbezogene Daten.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026