Berlin (dpa). Die Bundesregierung greift Familien, Geringverdienern, Restaurants und Unternehmen mit Verlusten nochmals unter die Arme. Der Bundestag hat dazu am Freitag zwei Pakete beschlossen. Die Hilfen im Überblick:
Kinderbonus kommt im Mai
Für jedes Kind, das in diesem Jahr Kindergeld bekommt, gibt es einen Bonus von einmalig 150 Euro. Ausgezahlt wird das Geld im Mai – und zwar automatisch ohne Antrag. Den Bund kostet das rund 2,1 Milliarden Euro. Nach Angaben von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) erhalten mehr als zehn Millionen Familien den Bonus.
Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten: Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Pauschal kann man sagen: Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz 4 und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon.
Im vergangenen Jahr hatte es sogar einen Kinderbonus von 300 Euro gegeben. Damals wirkte die Maßnahme einer Studie zufolge besser als die gleichzeitige Senkung der Mehrwertsteuer.
Zuschuss zur Grundsicherung
Erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher sollen ebenfalls einen Zuschuss von einmalig 150 Euro bekommen. Das Sozialministerium begründet das mit höheren Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneartikel und zusätzliche Mahlzeiten zuhause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt werden.
Zugleich sieht das sogenannte Sozialschutz-Paket III vor, dass es auch weiterhin schnell gehen soll, Leistungen aus den Grundsicherungssystemen zu beantragen – langwierige Prüfungen bleiben bis Jahresende ausgesetzt.
Steuerhilfen für Unternehmen
Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen.
Mehrwertsteuer im Restaurant
Auf Speisen in der Gastronomie soll auch weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann allerdings erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnen darf – deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Restaurants und Bars so im Jahr Steuern in Höhe von 3,4 Milliarden Euro sparen.
