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Kommunalverband schlägt Neuverteilung von Sozialkosten vor

Kommunen schlagen Alarm: Steigende Sozialausgaben und hohe Defizite gefährdeten die lokale Demokratie, sagt der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Der Spitzenverband will Finanzlast anders verteilen.

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Mann markiert Datum auf Tischkalender. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa). Damit die Kommunen ihre Aufgaben trotz leerer Kassen dauerhaft erfüllen können, schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine grundlegend neue Lastenverteilung bei bestimmten Sozialleistungen vor. Bund, Länder und Kommunen sollten sich künftig zu jeweils einem Drittel an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfen zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beteiligen, fordert der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Ralph Spiegler. 

In den zurückliegenden 20 Jahren seien die kommunalen Ausgaben in diesem Bereich regelrecht explodiert – von knapp 38 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf schätzungsweise mehr als 102 Milliarden Euro 2027. Die Finanzlage der deutschen Kommunen sei insgesamt aktuell als “desaströs” zu bezeichnen, sagte Spiegler bei einer Pressekonferenz in Berlin. Teils müsse selbst der Strom für die Rathäuser über Kredite finanziert werden. 

Fehlbetrag von mehr als 30 Milliarden Euro

Nach einem Finanzierungsdefizit von 24,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 sei der Fehlbetrag im vergangenen Jahr auf mehr als 30 Milliarden Euro angewachsen. Der DStGB bilanziert: “Die Handlungsfähigkeit vor Ort ist akut gefährdet, mit fatalen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und die lokale Demokratie.”

Ein Grund sei, dass die Kommunen “überbordend mit Aufgaben belastet” seien, die nicht hinreichend über Steuereinnahmen gegenfinanziert seien. Ein weiterer Faktor seien die zuletzt enormen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst.

Weniger bürokratische Anforderungen

Dringend notwendig sei zudem eine Reduzierung der bürokratischen Anforderungen. Neben dem Abbau von Vorschriften müsse es auch darum gehen, Vorgaben zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Nicht jede EU-Verordnung oder jedes Bundesgesetz brauche zusätzliche und unterschiedliche Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Ländern.

Durch den Rückgang der irregulären Migration nach Deutschland habe es für die Kommunen zwar eine «Atempause» gegeben. Die Aufgaben seien aber, was die Integration von geflüchteten Menschen mit Bleiberecht angeht, immer noch sehr groß.


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