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Kosten der Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen

Die Ausgaben für Arbeitslosigkeit waren 2024 so hoch wie seit rund zehn Jahren nicht mehr. Warum die Kosten explodieren und was das für die Zukunft bedeutet.

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Logo der Arbeitsagentur vor einem Gebäude

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa). 76,6 Milliarden Euro hat die Arbeitslosigkeit in Deutschland den Staat 2024 gekostet. Das seien 12,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und so viel wie zuletzt 2015, teilte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) mit. Die Gründe dafür seien der starke Anstieg der Arbeitslosenzahlen und die höheren Regelsätze in der Grundsicherung. Angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit erwarten die Fachleute trotz der Nullrunde beim Bürgergeld auch für 2025 höhere Kosten. 

Nach den IAB-Berechnungen machten 2024 die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit 1,77 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus. Diese setzen sich aus Versicherungsleistungen, Sozialleistungen und Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeträgen zusammen. 

Bürgergeld ist größter Block

Die Transferzahlungen an Arbeitslosengeld- und Bürgergeld-Beziehende machten einschließlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge mit etwa 47 Milliarden Euro rund 61 Prozent der Gesamtkosten aus. Hinzu kommen Mindereinnahmen des Staates an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 29,6 Milliarden Euro. 

Den größten Block machte mit 25,1 Milliarden Euro und einem Anteil von gut 37 Prozent das Bürgergeld und damit zusammenhängende Sozialleistungen wie die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung aus. Die Kosten für die öffentlichen Haushalte fallen vor allem beim Bund (32 Prozent), der Bundesagentur für Arbeit (27 Prozent) und der Rentenversicherung (14 Prozent) an.

Die IAB-Fachleute weisen darauf hin, dass die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit durch den seit mehr als drei Jahren anhaltenden Wirtschaftsabschwung aufgebraucht ist und diese 2025 auf ein Defizit von 5,2 Milliarden Euro kommt. Um künftig Darlehen des Bundes zum Haushaltsausgleich zu vermeiden, bräuchte die Bundesagentur demnach eine Rücklage in Höhe von mindestens 0,65 Prozent des BIP – aktuell wären dies 29 Milliarden Euro.

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